27-Jähriger attackierte Bahnfahrer mit Messer

- Der Angeklagte im Landesgericht ...
- Foto: Probst
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Der Wiener überraschte einen Zuginsassen von hinten mit einem Messer und schnitt ihm über den Hals.
BEZIRK (ip). Es wäre als zweifacher Mordversuch zu werten, wäre der Täter zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen, erklärte der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Wurzer den Geschworenen am Landesgericht, die über seinen Antrag auf Einweisung eines 27-jährigen Wieners in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu urteilen hatten.
Fahrgast attackiert
Zu der tragischen Anlasstat kam es am Weihnachtsabend 2018, als der bislang unbescholtene Mann beschloss, mit der Bahn von Wien nach Salzburg in eine Klinik zu fahren. Ein Taschenmesser hatte er bei sich, „um sich zu schützen“, wie er der vorsitzenden Richterin Doris Wais-Pfeffer erklärte.
Auf der Fahrt durch den Bezirk Amstetten habe er einen Befehl bekommen und in der Folge einem Fahrgast von hinten mit dem Messer quer über die rechte Halsseite bis zum Nacken geschnitten.
Panik und Schlafstörungen
„Es gab vorher kein Gespräch, nicht einmal einen Augenkontakt“, schilderte das Opfer, ein 46-jähriger Kremser, der von dem Angriff völlig überrascht wurde und das Weite suchte. Seiner Aussage nach leide er noch immer an Panikzuständen und Schlafstörungen.
Zweites Opfer im Zug
Das Opfer sei „Zufall“ gewesen, meinte der 27-Jährige, und dann „war ich froh, dass der Kampf vorbei war“. Warum er anschließend noch einem 19-Jährigen, den er kurz in ein wirres Gespräch verwickelte, das Messer in den vorderen Halsbereich stach, konnte er nicht erklären. Dem 19-Jährigen gelang es zunächst, die Hand des Angreifers festzuhalten, und im Zuge eines Gerangels habe der 27-Jährige geschrien, dass er ihn umbringen werde.
Mit dem Messerstich wurde laut Gerichtsmediziner die Halsschlagader freigelegt, zum Glück aber nicht geöffnet.
Das sagt der Gutachter
Sein Mandant leide an einer sehr schwerwiegenden psychischen Erkrankung, „Umbringen wollte er aber niemanden“, erklärte Verteidiger Wolf Mazakarini, der für den Betroffenen auch als Sachwalter fungiert.
Für den forensischen Gutachter Dietmar Jünger handelt es sich dabei um eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie. Schon als Jugendlicher habe der Wiener Cannabis konsumiert, aufgrund seiner Erkrankung sei er bereits mehrfach stationär in Psychiatrien behandelt worden.
Das ist das Urteil
Die Krankheit, die das gesamte Denken und Handeln des Mannes präge, äußert sich, laut Betroffenem, durch Stimmen, vor allem aber durch Halluzinationen, wobei er sich von anderen Personen verfolgt und verhöhnt fühlt. Einstimmig fiel das Urteil der Geschworenen aus.
Demnach kam es rechtskräftig zur Anstaltseinweisung, wobei es, wie Wais-Pfeffer erklärte, aufgrund des Zustandes des Betroffenen derzeit auch keine Alternative gebe.





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