Außerirdische "verfolgen" Amstettner
Im Auftrag von Außerirdischen sollen Polizisten Fotos vom 35-jährigen Angeklagten gemacht haben.
BEZIRK AMSTETTEN (ip). Er sei keineswegs krank und brauche auch keine Behandlung, erklärte ein 35-Jähriger aus dem Bezirk Amstetten, für den der St. Pöltner Staatsanwalt Thomas Korntheuer einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stellte.
Versuchter Diebstahl
Die Anlasstat für den Prozess in der Landeshauptstadt ereignete sich am 5. Juli dieses Jahres unmittelbar nach einer Verurteilung des Betroffenen am Bezirksgericht Amstetten, wo er einen versuchten Diebstahl von Turnschuhen und Jeans damit erklärte, dass er nach der Anprobe im Geschäft vergessen habe, die Sachen wieder auszuziehen.
50 Tabletten eingenommen
Die Einnahme von 50 Stück rezeptpflichtiger Beruhigungstabletten an zwei Tagen vor dem Prozess habe möglicherweise seine seelisch-geistige Abartigkeit während der Verhandlung damals verschleiert, meinte Gutachter Dietmar Jünger.
„Das dürfte man Ihnen gar nicht geben“, wunderte sich der St. Pöltner Richter, dem bekannt war, dass sich der Mann gleichzeitig in einem Drogenersatzprogramm befand.
Außerirdische Mächte
Dass er nach dem Amstettner Prozess den Inhalt einer Mülltonne in Brand steckte, erklärte der 35-Jährige damit, dass er ein Zeichen setzen wollte, damit die Verfolgungen gegen ihn aufhörten. „Die sind in meine Wohnung gekommen und wollten Fotos machen“, schilderte der 35-Jährige sein Dilemma mit den Verfolgern, wobei es sich auch um Polizisten handle, die von außerirdischen Mächten extra für ihn abgestellt seien, um mit diesen Fotos Geld zu machen. Zuletzt hätten sie ihn auch in der Justizanstalt und in der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie heimgesucht.
Drogen und Halluzinationen
Zu seiner Festnahme nach dem Zündeln meinte er: „Das hab ich verweigert!“ Auf die Frage des Richters, ob den Polizisten etwas an dem 35-Jährigen aufgefallen sei, erklärten diese: „Er war wie immer beeinträchtigt.“ Seinem Faustschlag habe der Beamte nur durch Ausweichen verhindern können, bei der Fixierung am Boden habe er jedoch Abschürfungen erlitten.
Jünger erläuterte in seinem Gutachten, dass der Betroffene seit seinem 16. Lebensjahr Drogen nehme. 2004 sei es zu einer ersten psychotischen Episode gekommen. Auch ohne Drogen bestünde weiterhin eine massive Störung, sein gesamtes Leben und Handeln sei von wahnhaftem Erleben und Halluzinationen geprägt.
Der Schöffensenat folgte dem Antrag Korntheuers und verfügte die Einweisung des 35-Jährigen. Verteidigerin Valentina Murr gab vorerst keine Erklärung ab. Mehrfach habe sie der Betroffene dahingehend instruiert, dass er keinesfalls in eine Anstalt gehe.
„Ich kann gegen den Willen meines Mandanten keiner Einweisung zustimmen“, so Murr zu dem daher nicht rechtskräftigen Urteil.
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