Bestechungsgelder
Deutschnoten sollen gekauft worden sein
Auf einem Parkplatz in Amstetten sollen die Bestechungsgelder übergeben worden sein.
BEZIRK AMSTETTEN (ip). Je 1.000 Euro sollen rund 68 Personen auf den Tisch geblättert haben, damit eine mittlerweile verurteilte Prüferin die schriftlichen Deutschtests nachträglich so manipulierte, dass die Bewertung entsprechend positiv ausfiel. Damit sollten die Voraussetzungen zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft geschaffen werden.
Ehepaar vor Gericht
Ein armenisches Ehepaar aus dem Bezirk Amstetten bestritt bereits bei seinem Prozess Anfang Juli dieses Jahres am Landesgericht St. Pölten, 2015 mehr als die Prüfungstaxe von 130 Euro bezahlt zu haben.
In der vertagten Verhandlung rief Richter Andreas Beneder einerseits jenen Mann in den Zeugenstand, der als Kontaktperson zwischen Testteilnehmern und Prüferin fungierte, andererseits wurde auch die Prüferin konkret zu den beiden Armeniern befragt.
Namen per SMS an Prüferin
„Er kommt mir nicht bekannt vor, an sie kann ich mich nicht erinnern“, erklärte der österreichische Staatsbürger mit syrischen Wurzeln, der mittlerweile ebenfalls verurteilt, nun in Deutschland als Lkw-Fahrer arbeitet.
„Ich habe niemanden aus Armenien zu der Dame geschickt“, meinte er. Die Namen der Testteilnehmer, die für die Bestechung zu haben waren, schickte er per SMS an die Prüferin. Er selbst habe dafür etwa 300 Euro eingesteckt, den Rest habe er, laut Aussage der Prüferin, auf einem Parkplatz in Amstetten der Prüferin persönlich übergeben.
Geldübergabe in Amstetten
Die Prüferin, die an sich als ehemalige Amtsträgerin beim Österreichischen Integrationsfonds ihr Honorar erhielt, gab an, dass sie sich an den Armenier, vor allem an dessen Namen sehr gut erinnern könne. Bei seiner Frau wisse sie es nicht mehr. Sie habe die Tests immer mit nach Hause genommen und dann mit dem Vermittler gesprochen, bei wem Bedarf zum Ausbessern war. Erst danach habe man sich zur Geldübergabe in Amstetten getroffen.
Urteil für das Ehepaar
Verteidiger Bruno Bernreitner konfrontierte die Zeugin schließlich mit der Aussage des Vermittlers, wonach dieser behauptet hatte, nur Syrer vermittelt zu haben. Nein, es seien auch Leute mit anderen Nationalitäten dabei gewesen, erklärte die mittlerweile pensionierte Prüferin.
Der Zeuge wollte keinem was Böses und die Erinnerungsschwächen der Prüferin führte der Richter auf den lange zurückliegenden Tatzeitraum zurück. Damit begründete er den Schuldspruch und verurteilte das Ehepaar zu je fünf Monaten Haft bedingt. Die Urteile sind vorerst nicht rechtskräftig.
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