Drogen: 34-Jähriger aus Amstetten "zuckte" aus

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Drogenkonsum des 34-Jährigen könnte laut Gutachter bereits Schäden im Gehirn verursacht haben.
BEZIRK AMSTETTEN (ip). Raub, Nötigung, Erpressung, Körperverletzung, unbefugter Gebrauch von Fahrzeugen, Sachbeschädigung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Widerstand gegen die Staatsgewalt und unerlaubter Umgang mit Suchtmitteln legt die Staatsanwaltschaft St. Pölten einem 34-Jährigen aus dem Bezirk Amstetten zur Last, wobei es teilweise beim Versuch geblieben sei. Die Ursache liege im jahrelangen, exzessiven Drogenkonsum des Mannes, der ihn im März 2018 in Untersuchungshaft brachte.
„Da passiert jetzt glei was!“
Bereits im Herbst zuvor erreichte ein Hilferuf der Schwester des Süchtigen die Polizei. „Da passiert jetzt glei was!“, lautete die Schlussfolgerung aus dem Verhalten des Mannes, der sich das Leben nehmen wollte. Die Beamten machten sich auf die Suche, nachdem einer von ihnen kurz per Telefon mit dem Lebensmüden sprach.
„Seine Stimme ist dabei immer leiser geworden, so, als ob jemand stirbt“, schilderte der Polizist. Als die Beamten ihn auf der Straße ansprachen, habe er sie heftig von sich gestoßen und versucht wegzulaufen. Eine Festnahme sei nur mit massiver Körperkraft möglich gewesen.
Ein Streit eskaliert
Eskaliert war auch im März 2018 der Streit mit seiner damaligen Lebensgefährtin, die sich weigerte, ihm Geld, das sie in ihrer Handtasche hatte, zu geben. Mit Schlägen ins Gesicht, Faustschlägen gegen den Kopf und Würgen sei es ihm gelungen, ihr die Tasche zu entreißen und 100 Euro zu nehmen.
Dem Drogenkonsum schreibt die Anklage auch weitere Vorfälle zu. So habe er seiner Partnerin auf der Autobahn ins Lenkrad gegriffen, weil sie woanders hinfuhr, als geplant. Dabei setzte er auch noch ihre kleine Tochter einer extremen Gefährdung aus.
Mit Händen Tür eingeschlagen
Crystal Meth soll ihn auch dazu gebracht haben, über den Balkon einer ihm unbekannten Person zu klettern und mit bloßen Händen die Glastüre einzuschlagen. Stark blutend nahm er danach eine Holzschüssel als Beute mit.
Die unterschiedliche Einschätzung zweier Gutachter führte zur Vertagung des Prozesses. Geht Richard Billeth, der von einer „emotionalen Bankrotterklärung“ spricht, davon aus, dass die Einweisung in eine Entwöhnungsanstalt zur Bekämpfung der eigentlichen Ursache ausreicht, ist Kollege Peter Hofmann der Ansicht, dass der Drogenkonsum des 34-Jährigen bereits organische Veränderungen im Gehirn hervorgerufen habe. Daraus resultiere eine Persönlichkeitsstörung, durch die er seine Aggressionen nicht im Griff habe.
Auftrag für "Obergutachten"
Verteidiger Manuel Holzmeier dazu: Für den Betroffenen bedeutet eine Einweisung in eine Anstalt für Entwöhnungsbedürftige einen mit zwei Jahren begrenzten Aufenthalt. Folge man der Einschätzung Hofmanns, könnte dies auch einen lebenslangen Aufenthalt in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher bedeuten. Ein „Obergutachten“ eines weiteren Psychiaters wurde daher zur Entscheidungsfindung des Schöffensenats in Auftrag gegeben.



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