Landesgericht St. Pölten
Einbrecher riss Möbeltresor im Bezirk Amstetten heraus
Wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls in ein Wohnhaus im Bezirk Amstetten musste sich ein 25-jähriger Georgier am Landesgericht St. Pölten verantworten. Aufgrund der Gewerbsmäßigkeit drohten dem Beschuldigten bis zu zehn Jahre Haft.
BEZIRK AMSTETTEN. Der Angeklagte gestand, am 9. Jänner dieses Jahres gemeinsam mit einem Komplizen die Terrassentüre aufgebrochen zu haben. In den Räumlichkeiten fanden sie 1.500 Euro Bargeld in einem Kasten, weitere 5.000 Euro kamen in einem Möbeltresor zum Vorschein, den sie zunächst herausrissen und zu einem späteren Zeitpunkt, während sie bereits auf der Flucht waren, öffneten. Die strafmildernde Bedeutung des Geständnisses relativierte sich, zumal beide Männer, aber auch das Kennzeichen des Fluchtfahrzeuges durch eine Überwachungskamera dokumentiert worden waren.
Einschlägig vorbestraft
Zweifel hegte der vorsitzende Richter an der Version des zweifach einschlägig Vorbestraften, wonach er von Georgien nach Polen geflogen sei und dort ein Auto um 500 Euro gekauft habe, um es in Georgien um 1.500 Euro wieder zu verkaufen. Als er mittels Google-Map wieder nach Georgien fahren wollte, sei er in Österreich gelandet. Der Umweg sei ihm nicht aufgefallen, da er sich hier nicht auskenne, beteuerte er. An sich lebe er von Taschengeld, das ihm seine Eltern zur Verfügung stellten, die 500 Euro habe er angespart gehabt. Fraglich schien dem Richter aber auch die Rendite, zumal bei dem beschriebenen Ablauf doch auch viel Geld für Flug, Übernachtung und Benzin anfallen würden.
Gesichtet und auch festgenommen
Schließlich, setzte der 25-Jährige fort, habe das Fahrzeug Probleme gemacht, sodass er damit nur bis Polen gekommen sei und abermals per Flugzeug nach Georgien zurückreiste. Dass er Anfang April abermals in Polen am Flughafen gesichtet und auch festgenommen wurde, ließ Fragen zur Finanzierung und Motivation der Reisen offen.
Verfahrenshelfer Christoph Gollonitsch wies einerseits auf das Geständnis des Angeklagten hin, andererseits sah er eine Gewerbsmäßigkeit nicht gegeben, zumal es bei den Vorstrafen nicht um Einbrüche in Wohnstätten gegangen sei und es sich im aktuellen Fall um eine Einzeltat gehandelt habe.
Der Schöffensenat ließ in der Folge ebenfalls die Gewerbsmäßigkeit weg, wobei der Richter erklärte, dass man diesbezüglich nur schwer eine Prognose stellen könne. Damit reduzierte sich auch das Strafmaß auf maximal fünf Jahre Haft. Der Georgier kam zuletzt mit einer zweijährigen Freiheitsstrafe davon, zu der die Staatsanwaltschaft vorerst keine Erklärung abgab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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