Vereinsfest
Fachenquete für Vereine in Seitenstetten
Motorsport, Hüpfburgen und Vereinsstatuten: Auf großes Interesse stieß die Fachenquete für Vereine in Seitenstetten.
SEITENSTETTEN. Was muss bei der Organisation eines Festes alles beachtet werden? Welche Verantwortungen, welche Haftungen trägt der Veranstalter? Ist es sinnvoll eine Versicherung abzuschließen?
Diese Fragen beschäftigten die teilnehmenden Vereine an der Fachenquete in Seitenstetten besonders. Konrad Tiefenbacher, Projektleiter von Service Freiwillige gab den zahlreich erschienen Vereinsfuntionär:innen kompetente Auskünfte.
Laut Veranstaltungsgesetz muss jede Veranstaltung mit über 500 Besucher:innen über einen Nachweis einer abgeschlossenen, ausreichenden Haftpflichtversicherung verfügen. Versicherungspflichtig sind auch Veranstaltungen mit besonders großer Unfallgefahr wie zum Beispiel Motorsportveranstaltungen. Aber auch schon das Aufstellen von Schaukeln, Rutschbahnen, Hüpfburgen gilt als potenzielle Gefahrenquelle.
„Daher ist es sinnvoll auch für kleinere Veranstaltungen eine Versicherung abzuschließen. Achten Sie besonders darauf, dass auch leichte und grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsschutz inkludiert sind. Das kann im Ernstfall viel Ärger ersparen“
, empfiehlt Konrad Tiefenbacher. Wichtig sei auch, die Vereinsstatuten genau zu kennen und welche Zuständigkeiten darin inkludiert sind.
„So ist es nicht selbstverständlich, dass ein Sportverein Brauchveranstaltungen, wie zum Beispiel das Aufstellen eines Maibaums, abhalten darf. Sind diese nicht in den Statuten angeführt und der Maibaum richtet einen Schaden ab, so ist dieser nicht von der Versicherung gedeckt“
, erläutert Tiefenbacher.
Sollte auch ihr Verein Fragen zu Rechten und Pflichten bei der Veranstaltungsorganisation haben, die Fachenquete tourt noch den gesamten Juni durch Niederösterreich. Termine finden Sie unter www.service-freiwillige.at
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.