Geschenkannahme anrüchig aber erlaubt
YBBSTAL. Als „Dank“ gab ein Transportunternehmer einem 48-Jährigen aus dem Ybbstal 500 Euro. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ermittelte auf Initiative des Arbeitgebers, ob der 48-Jährige dem Unternehmer dafür mehr Aufträge zukommen hat lassen.
Es habe nichts mit seiner Aufgabe als Organisator der Transporte seines Arbeitgebers zu tun, so der Angeklagte. Er habe niemanden bevorzugt.
Mit Einverständnis der Geschäftsleitung sei er dem Unternehmer jedoch beratend zur Seite gestanden und als dieser zu Weihnachten 2011 zwei Wochen auf Urlaub war, habe er sich in seiner Freizeit um den Ein-Mann-Betrieb gekümmert. „Ein Danke, dass alles so funktioniert hat“, sollten die 500 Euro sein. Der Chef des 48-Jährigen sah das anders und sprach eine fristlose Kündigung aus. Er habe sich finanzielle Vorteile zum Nachteil des Betriebes geholt. Ein Vorwurf, den Richter Markus Pree so nicht gelten ließ. „Die Annahme der 500 Euro ist natürlich anrüchig, ist aber strafrechtlich nicht relevant“, so der Richter, der kein einziges Indiz sah, wonach der Unternehmer mehr Aufträge erhalten habe. Dementsprechend folgte der Freispruch (nicht rechtskräftig).
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