Häftling erteilte Auftrag zum Doppelmord
Gleich zwei Morde gab ein Serbe aus dem Gefängnis in Auftrag. Einer sollte wie Selbstmord aussehen.
BEZIRK AMSTETTEN. Einstimmig erklärten Geschworene am Landesgericht St. Pölten einen 60-jährigen gebürtigen Serben schuldig. Für die Bestimmung zum Mord und zur schweren Nötigung verurteilten sie den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren (nicht rechtskräftig).
Ein Brief an die Frau
Im Juni 2014 war der Mann wegen Einbruchs zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Am 27. April 2015 schickte er einen Brief an seine Frau, den Beamte, nach Telefonüberwachungen wegen vermuteter Dopingdelikte, im Zuge einer Hausdurchsuchung im Bezirk Amstetten bei der 48-Jährigen fanden.
Soll wie Selbstmord aussehen
Den Brief sollte die Frau einem Mann in Serbien zukommen lassen. Darin erteilte der Häftling den Auftrag, zwei Komplizen, aufgrund deren Aussage er nach den Einbrüchen zu Unrecht verurteilt worden sei und die selbst glimpflich davongekommen wären, zu töten. Bei einem sollte es unbedingt wie Selbstmord aussehen, indem er mit einer Heroinspritze auf einer Parkbank gefunden werde.
100.000 Euro für Mord
Zuvor solle man ihn noch dazu bringen, eine Aussage zu unterschreiben, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens und ein wesentlich günstigeres Urteil für den 60-Jährigen bringen sollte. Für die Erledigung stellte er 100.000 Euro in Aussicht. In einem zweiten Brief forderte er seine Frau auf, den Beauftragten in die Gänge zu bringen.
Alles nur vorgetäuscht
„Nicht schuldig“, erklärte der 60-Jährige gegenüber dem vorsitzenden Richter Helmut Weichhart. Er habe die im Gerichtssaal vorgespielten Telefonate mit seiner Frau geführt und auch die beiden Briefe geschrieben, aber nur zu dem Zweck, dass die Staatsanwaltschaft noch einmal in seinem Fall ermittelt. Er habe von der Telefonüberwachung gewusst und gar nicht damit gerechnet, dass sein Brief aus der Anstalt hinauskomme.
Drohungen, Angst, Panik
Während die Ehefrau im Zeugenstand erklärte, sie hätte mit den Briefen gar nichts machen sollen, sie seien nur „Fake“ gewesen, wurde der Angeklagte von einem ehemaligen Zellengenossen belastet. Eines der potenziellen Opfer, ein 34-jähriger Fitnesstrainer, erklärte, „unter Druck gesetzt“ worden zu sein, die Schuld für die Einbrüche auf sich zu nehmen.
Der zweite Mann, den der Angeklagte laut Fischer besonders hasse, sprach von Angstzuständen und Panikattacken. Ihn habe der 60-Jährige mit einem langen Messer bedroht. „Bitte schauen Sie auf die objektiven Beweise“, forderte Staatsanwalt Karl Fischer die Geschworenen auf und fügte hinzu, dass auch den vorgeführten Telefonaten des 60-Jährigen mit seiner Frau zu entnehmen sei, dass sie nicht „gespielt“ sind. Es handle sich bei dem Beschuldigten um einen äußerst manipulativen Menschen, der alles tat, um aus der Haft entlassen zu werden.
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