Landesgericht St. Pölten
Pädophiler Mostviertler leugnet Rückfall
Nach drei einschlägigen Vorstrafen und zweimaliger Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher landete ein 49-jähriger Mostviertler abermals vor Gericht.
MOSTVIERTEL. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten legte ihm diesmal die Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, die Vergehen der pornografischen Darstellungen Minderjähriger, sowie eine Körperverletzung zur Last.
Wie Verteidiger Martin Engelbrecht ausführte, sei der Beschuldigte als „geheilt“ eingestuft und damit aus der Anstaltsverwahrung entlassen worden. Zu den Sexualdelikten, die noch während der Probezeit stattgefunden haben sollen, bekannte sich der Mostviertler nicht schuldig.
„Ich kann mit Mädchen sexuell nichts anfangen“
, wies der Beschuldigte zunächst den Hauptvorwurf, wonach er ein unmündiges Mädchen, das im selben Mehrparteienhaus wohnte und auch bei ihm aus- und einging, etwa zwei Jahre lang sexuell missbraucht haben soll, zurück. Für ihn sei dies eher eine Vater-Tochter-Beziehung gewesen, beteuerte er gegenüber der vorsitzenden Richterin Doris Wais-Pfeffer. Die Aussage der mittlerweile 15-Jährigen sei durch eine Intrige der Verwandtschaft zustande gekommen.
200 einschlägige Bilder und Videos
Auf die Frage von Opfervertreterin Ulrike Koller, warum nicht auch die Geschwister des Mädchens bei ihm waren, auf der Couch oder bei ihm im Bett lagen, meinte er, dass das Mädchen ja nicht immer alleine bei ihm war. Koller schloss sich mit 7.000 Euro für das Missbrauchsopfer dem Verfahren an.
Dass er kein sexuelles Interesse an Mädchen habe, dürfte anhand von mehr als 200 einschlägigen Bildern und Videos widerlegt werden, die man im Zuge einer Hausdurchsuchung auf zahlreichen Speichermedien sichergestellt hatte. Darauf waren unmündige Mädchen und Buben bei geschlechtlichen Handlungen zu sehen.
Schwerwiegende psychische Störung laut Gutachten
Er kenne sich gut mit Computern aus und habe Bekannten geholfen, wenn sie damit Probleme hatten. Nur zur Sicherung der Daten habe er diese abgespeichert, sie jedoch nie geöffnet.
„Sie haben unzählige Datenträger mit derartigen Inhalten, aber Sie wissen von nichts?“
, bezweifelte die Richterin diese Erklärung des Beschuldigten. Er wisse um seine Störung der Sexualpräferenz und ihm sei bei der Therapie vieles klar geworden. Er habe sich jetzt stark verändert.
„Ich kann mit meinen Gedanken jetzt umgehen“
, versuchte er den Schöffensenat zu überzeugen. Einem Gutachten zufolge leide der Mann jedoch an einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit, abermals ähnliche strafbare Handlungen zu begehen.
Nicht zuletzt relativierte der 49-Jährige auch einen Vorfall, wonach er einer 16-Jährigen gewaltsam ein Piercing in die Nase gerammt haben soll, nachdem sie dieses zunächst wollte, dann jedoch einen Rückzieher machte.
Wais-Pfeffer vertagte die Verhandlung zur weiteren Zeugeneinvernahme und zur Stellungnahme von Gerichtspsychiaterin Sigrun Roßmanith.
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