Gericht
Prozess gegen "Ibiza-Detektiv" Julian H. wieder vertagt
Auch am vierten Verhandlungstag im Prozess gegen den, als „Ibiza-Detektiv“ bekannt gewordenen Julian H. kam es am Landesgericht St. Pölten zu keinem Urteil.
ST.PÖLTEN. Die beiden Verteidiger Wolfgang Auer und Oliver Scherbaum stellten mehrere Beweisanträge zur Entlastung des Angeklagten. Gleichzeitig beantragten sie, den 40-Jährigen, der sich seit vielen Monaten in Untersuchungshaft befindet, zumindest mit einer Fußfessel aus der Haft zu entlassen.
In der Causa geht es zusammengefasst um den Verkauf von 1,25 Kilo Kokain, die der mutmaßliche Hersteller jenes Videos, das H. C. Strache und Johann Gudenus zunächst ihre politische Karriere kostete, bei drei Übergaben, eine davon im Bezirk Amstetten, an seinen ehemaligen Geschäftspartner eines Security-Unternehmens und dessen Geliebte um 40 Euro pro Gramm überlassen habe (die Bezirksblätter berichteten).
Die Hintermänner
Julian H. bestritt von Anfang an alle Drogenvorwürfe. Die beiden Hauptbelastungszeugen hätten mehr als 50.000 Euro von Gert Sch., der akribisch nach den Hintermännern des Ibiza-Videos forscht, erhalten, die, wie der Lobbyist bestätigte, hauptsächlich zur Finanzierung der Anwälte des Paares in ihren eigenen Prozessen dienten. Als Gegenleistung lieferten die beiden Informationen über Julian H., die zu seiner Auslieferung nach Österreich und zum Prozess führten.
Informationen für Geld
Der Lobbyist gab in seiner fortgesetzten Einvernahme an, insgesamt 55.000 Euro für zwei der ehemalige Partner gezahlt zu haben. „Sie haben gesagt, sie reden nur, wenn sie Geld bekommen.“ Dafür habe er entsprechende Informationen erhalten, Kokain sei dabei kein Thema gewesen.
Die widersprüchlichen Aussagen der beiden Hauptbelastungszeugen bestärkten die Verteidiger in ihrer Gewissheit, dass Julian H. wegen konstruierter Darstellungen, bzw. falscher Anschuldigungen vor Gericht gelandet war. Vorgeladen soll demnach unter anderen die Mutter des ehemaligen Geschäftspartners werden, die in Serbien lebt. Sie sei, wie der Zeuge behauptet hatte, vor seinem eigenen Prozess, in dem er Julian H. bereits als Dealer nennen wollte, von zwei Männern massiv bedroht worden. Zu den verwirrenden Aussagen der Hauptbelastungszeugin beantragte man ein psychologisches Gutachten.
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