Terrorverdächtiger (14) in Wien festgenommen!
Jener St. Pöltner Schüler, der einen Anschlag auf den Westbahnhof geplant haben soll und untergetaucht war, wurde Freitag um sieben Uhr Früh in Wien Mariahilf festgenommen.
Die Veröffentlichung der Fahndungsfotos eines 14jährigen St. Pöltners hatte Erfolg. Freitag gegen sieben Uhr früh erkannte ein Kunde eines Fast-Food-Lokals in der Nähe des Wiener Westbahnhofes den untergetauchten Merktan G. Kurz darauf konnten die Beamten den Schüler festnehmen. Ganz in der Nähe jenes Ortes, den er laut Behörden angeblich in die Luft jagen wollte. Er war in Begleitung eines 12jährigen Freundes, der ebenfalls am Dienstag nicht mehr von der Schule nach Hause gekommen war. Der zweite Bursche aus Afghanistan steht allerdings nicht unter Terrorverdacht. Er wurde in die Obhut seiner Eltern übergeben. Der 14-jährige wurde in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert. Seit Mittwoch suchte ein Großaufgebot der Polizei unter Leitung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung nach dem Jugendlichen.
Der Schüler (14) stand in Verdacht, unter anderem einen Bombenanschlag auf den Wiener Westbahnhof geplant zu haben. Laut Behörden hatte sich Mertkan G. dafür Bombenbaupläne aus dem Internet besorgt. Am 28. Oktober des Vorjahres schritt die Polizei ein und nahm den Burschen fest. Am 11. November wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Enthaftung unter Auflagen zu. Merktan G. musste sich regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer melden. Unter ständiger Beobachtung stand der Terrorverdächtige nicht.
Laut Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorbekämpfung wäre eine Entscheidung über eine Anklage gegen Mertkan G. unmittelbar bevorgestanden. Doch davor verschwand der Verdächtige plötzlich von zu Hause und meldete sich auch nicht mehr bei seinem Bewährungshelfer. Die Polizei hatte allerdings eine Spur: Am Dienstag wurde der Flüchtige in Wien Hütteldorf beobachtet. Ob er nur untertauchen wollte oder eine Straftat plante, ist derzeit unklar.
Die Staatsanwaltschaft die Festnahme an - wegen dringenden Verdachtes, das Verbrechen der terroristischen Vereinigung, das Vergehen der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat, sowie das Vergehen der gefährlichen Drohung begangen zu haben.
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