Landesgericht St. Pölten
Türke aus Bezirk Amstetten von Gewaltvorwürfen freigesprochen
Auch in der fortgesetzten Verhandlung am Landesgericht St. Pölten gegen einen 20-jährigen Türken aus dem Bezirk Amstetten blieben die Fronten zwischen zwei Familien verhärtet, die Aussagen der Zeugen divergierend.
BEZIRK. Beweise für eine fortgesetzte Gewaltausübung des Beschuldigten gegen seine Noch-Ehefrau konnten nicht vorgelegt werden. Auch die Zeugen waren in erster Linie emotional, jedoch ohne beweiskräftige Aussagen hinsichtlich eines strafrechtlichen Verhaltens des Beschuldigten. Richterin Doris Wais-Pfeffer fällte in der Folge einen Freispruch, der vorerst nicht rechtskräftig ist.
Angeklagter wies alle Vorwürfe zurück
Laut Strafantrag habe der in Österreich geborene Mann seine Ehefrau mehrfach geohrfeigt, auch mit der Faust auf den Kopf geschlagen, sie hochgehoben und zu Boden geworfen und ihr die Hand verdreht. Im Zuge einer Auseinandersetzung im Pkw habe der Mann versucht, auf seine, auf der Rückbank sitzende Frau einzuschlagen, dabei jedoch das Baby am Kopf erwischt. Darüber hinaus habe er gedroht, sie, ihre Familie und seinen Sohn umzubringen, wenn sie nicht mache, was er sage. Der Angeklagte wies alle Vorwürfe zurück und während der Einvernahme seiner Mutter, die erklärte, dass die junge Frau aus Angst vor ihren Eltern den Kontakt zur Familie abgebrochen habe, eskalierte die Familienfehde vor dem Gerichtssaal. Wais-Pfeffer musste eingreifen und sonderte zwei Frauen aus dem „gegnerischen Lager“ in einen eigenen Raum ab. Eine der beiden, nämlich die Mutter der Ehefrau, trat kurz danach in den Zeugenstand. Mit hasserfüllten Blicken gegen den Angeklagten äußerte sie sich in einem Redeschwall zu der Beziehung ihrer Tochter, die sich bei einem ihrer seltenen Besuche der Familie anvertraut habe und die Scheidung wollte.
Emotionales Beweisverfahren
Dagegen sprachen jedoch Chatverläufe, die Verteidiger Andreas Gartner in deutscher Übersetzung vorlegte. Die Familie der Frau war von Anfang an gegen seinen Mandanten als Schwiegersohn, zumal sie sich dadurch ihrer Kontrollfunktion enthoben gefühlt habe. Entsprechende Einmischungen hätten auch immer wieder zu Auseinandersetzungen geführt und zuletzt habe man versucht, strafrechtlich relevantes Verhalten des Türken für eine rasche Scheidung und das Kontaktverbot zu seinem Kind vorzuschieben. „Bei dem Redeschwall der Zeugin könnte man schon auch aggressiv werden“, meinte Gartner, der verbale Attacken seines Mandanten nicht ausschließen wollte.
Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz, die im Namen der Noch-Ehefrau immerhin 4.500 Euro für psychische und physische Schmerzen forderte, sprach von einem äußerst emotionalen Beweisverfahren. Es habe sich in der Beziehung nicht um die große massive Gewalt gehandelt, ihrer Meinung nach sei es aber vermutlich immer wieder zu Übergriffen gekommen, was die unter Wahrheitspflicht stehenden Zeugen bestätigt hätten.
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