Gemeinderat stimmt über Radweg ab

Regionalmanager Karl G. Becker, Bgm. Anton Kasser, Bgm. Wolfgang Mair und Bgm. Franz Gratzer mit ersten Planungsentwürfen.

YBBSTAL. (AK) Die Errichtung des Ybbstalradweges, der zwischen Gstadt und Göstling auf Teilen der Bahntrasse geführt werden soll, steht bevor. Erst müssen aber freilich noch die betroffenen Gemeinden dazu abstimmen. St. Georgen am Reith machte den Anfang.
Rund 25 km des Radweges sollen auf der Bahntrasse, rund 40 km auf neu zu errichtenden bzw. bestehenden Güter- und Gemeindestraßen verlaufen. Mit der Umsetzung des Projektes wurde Ardaggers Bürgermeister Johannes Pressl beauftragt. Nachdem ein erster Vertragsentwurf des Regionalverbandes für Unmut gesorgt hatte, konnten sich nun sowohl SP- als auch VP-Bürgermeister auf einen Musterbeschluss (Siehe unten) einigen.

Trasse bleibt im Besitz des Landes
Dieser wird nun den Gemeinderäten der betroffenen Gemeinden zur Abstimmung vorgelegt. Dies betrifft die Gemeinden Ybbsitz, Opponitz, Hollenstein, St. Georgen/Reith und Göstling. Die Trasse bleibt nach Fertigstellung im Besitz des Landes. Die Kosten, die zur Gänze vom Land NÖ übernommen werden, werden mit 8,7 Mio € beziffert. „Der Radweg ist sowohl eine touristische Chance als auch ein attraktives Angebot für die eigene Bevölkerung“, freut sich VP-LAbg. Bgm. Anton Kasser. Weniger euphorisch zeigt sich LAbg. Bgm. Franz Gratzer. „Im Herzen bin ich ein Eisenbahner“, so Hollensteins Bürgermeister, der sich für eine Kombination aus Bahn und Radweg ausspricht. Den Musterbeschluss wird Hollensteins Bürgermeister in der Gemeinderatssitzung am 21. März zur Abstimmung vorlegen.
„Ich kann jedoch nicht sagen, wie der Gemeinderat darauf reagiert“. Man müsse außerdem noch warten bis die Auflassungsverhandlungen nach § 29 des Eisenbahngesetzes abgeschlossen seien. Auch der Einstellungsbescheid nach § 28 sei noch ausständig.
Wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt seien und die Ybbstalbahn tatsächlich aufgelassen wird, wäre es aus Hollensteiner Sicht jedoch unklug, sich dem Thema Radweg zu versagen, so Gratzer. Wichtig sei, dass die Grundstücke nicht veräußert werden, sondern im Besitz des Landes bleiben.

Beschluss mit Vorbehalt
Am vergangen Freitag sprach sich St. Georgen/Reith als erste Gemeinde für den Ybbstalradweg aus, allerdings unter erheblichen Vorbehalten. „Dem Gemeinderat wurde ein Grundsatzbeschluss vorgelegt, der wesentlich von dem Musterbeschluss abweicht“, so Bgm. Helmut Schagerl (SPÖ).
Erst unter den darin formulierten Voraussetzungen stimme man der Errichtung eines Radweges zu. So legt der Beschluss u.a. fest, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, die Bahntrasse im Besitz des Landes bleibt, der Hochwasserschutz gewährleistet bleibt und die Planungs- und Errichtungskosten vom Land getragen werden.

Ybbstalradweg
Musterbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde möge beschließen:

1. Die Gemeinde verpflichtet sich, die Erhaltung und den Betrieb des Radweges einschließlich der Beschilderung mit entsprechender Wegweisung, sowie als Halter die Haftung für den Zustand des Radweges im Sinne des § 1319a ABGB, innerhalb ihres Gemeindegebietes dauerhaft und unbefristet zu übernehmen.

2. Die Gemeinde verpflichtet sich den Winterdienst auf dem gegenständlichen Radweg durchzuführen, sofern in der Winterzeit der Radfahrbetrieb aufrecht erhalten wird.

3. Schäden auf Grund von Naturgewalten trägt das Land NÖ.

4. Mit der Niederösterreichischen Verkehrsorganisations GmbH (NÖVOG) wird nach Vorliegen der Gemeinderatsbeschlüsse aller betroffenen Gemeinden die Umsetzung geplant und durchgeführt.

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