Historischer Bescheid
Seit Monaten wurde er heiß erwartet, nun ist er da: der Bescheid zur Auflassung der Ybbstalbahn.
Am Freitag gegen 13.00 Uhr war es schließlich so weit: Die Bahnbehörde des Landes Niederösterreich stellte den Ybbstalgemeinden Göstling, Hollenstein, Opponitz, Ybbsitz, Waidhofen/Ybbs und St. Georgen/Reith den Auflassungsbescheid für die beiden Ybbstalbahnstrecken zwischen Gstadt und Ybbsitz bzw. Gstadt und Göstling zu.
Ein historischer Bescheid, der auch an die Bahnfreunde der Ybbstalbahnentwicklungsgesellschaft (YEG) ging. Parteienstellung haben jedoch sowohl Gemeinden als auch Bahnfreunde nicht.
Sicherheitsmaßnahmen
Nachdem der Betrieb auf der Ybbstalbahnstrecke im Dezember 2010 vom neuen Betreiber, der NÖ Verkehrsgesellschaft (NÖVOG), eingestellt wurde, machte zuletzt der ehmalige EU-Kommissar Franz Fischler den Bahnliebhabern Mut. Er riet dazu, die Ybbstalbahn zur Verkehrshauptschlagader des Ybbstals zu machen.
„Das wird es nicht mehr spielen“, so Landtagsabgeordneter Bgm. Anton Kasser, der den Auflassungsbescheid am Freitag präsentierte. Gegenstand des Papiers sind bauliche Maßnahmen, die die Sicherheit auf den Grundstücken der ehemaligen Ybbstalbahn gewährleisten sollen und von der NÖVOG umzusetzen sind. Die Maßnahmen reichen vom Verfüllen von Schienenrillen über das Anbringen von Betretungsverboten und Absperrungen bis zur Demontage von Warneinrichtungen an Kreuzungen und Bahnverkehrszeichen. Ebenso müssen die Entwässerungen und Rohrdurchlässe laufend kontrolliert werden.
Feststellungsbescheid
Kasser rechnet damit, dass die Auflagen bis Dezember 2011 erfüllt sind. Nach einer nochmaligen Überprüfung soll dann der Feststellungsbescheid den offiziellen Abschluss des Auflassungsverfahrens bilden.
Erst dann unterliegt die Bahntrasse nicht mehr dem Eisenbahnrecht und wäre für die Realisierung des Ybbstalradweges freigegeben. „Das rund 40 Kilometer lange Trassenband muss aber beim Land bleiben“, so Kasser.
Zur SACHE:
Übernahme der Ybbstalbahn durch die NÖVOG am 12. Dezember 2010, Auflassungsbescheid am 30. September 2011, die darin enthaltenen Auflagen sollen bis Ende 2010 erfüllt sein, dann folgt der Feststellungsbescheid.
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