Hotelübernahme in Endphase
Atypisch stille Beteiligung des Bürgermeisters sorgt derweil für Aufsehen
WAIDHOFEN/YBBS. (AK) Bürgermeister Mair ist als atypischer stiller Gesellschafter an der mit 5,5 Mio. Euro überschuldeten „Schloss an der Eisenstraße GmbH“ beteiligt. Von Seiten der Stadt wird betont, dass dies keinerlei Einfluss auf die geplante Übernahme der Immobilie habe.
Vergangene Woche sorgte die Meldung, dass Bürgermeister Wolfgang Mair ein atypischer stiller Teilhaber des Schlosses sei, für Schlagzeilen. Die UWG vermutet darin eine Befangenheit des Bürgermeisters, da Mair in der Vergangenheit im Gemeinderat in Angelegenheiten des Schlosses aktiv mitberaten und gestimmt habe, so auch bei der Übernahme einer Haftung der Stadt für einen RLB-Kredit. Die UWG stellte deshalb eine Dringliche Anfrage an die Aufsichtsbehörde. „Ist Bürgermeister Wolfgang Mair als befangen zu betrachten?“, heißt es darin. Ob tatsächlich eine Befangenheit des Bürgermeisters vorliege, werde auch von Seiten der SPÖ geprüft, so Vizebgm. Martin Reifecker. „Die Optik ist aber äußerst unschön“, so Reifecker, „normalerweise verlässt ein Gemeinderat, der mit einer Sache befasst ist, die Sitzung.“ Des weiteren bekrittelt Reifecker, dass man von VP-Seite stets beteuert habe, man wisse nicht, wer die atypischen stillen Gesellschafter seien.
Zeichen der Solidarität
Die atypisch stille Beteiligung des Bürgermeisters sei „ein Zeichen der Solidarität“ gewesen, so Stadtsprecher Fritz Lengauer. Damals habe bei der Finanzierung eine Lücke von rund 1 Mio. Euro geklafft, die man mittels dieses Beteiligungsmodells habe schließen wollen, der Bürgermeister sei dabei mit gutem Beispiel vorangegangen. Seine atypisch stille Beteiligung habe der Bürgermeister bei der Präsentation des Modelles 2002 auch mitgeteilt, so Lengauer und betont, dass dies nichts mit dem geplanten Asset Deal zu tun habe.
Nachdem zwischen Raiffeisen und S+B nun eine Einigung erzielt werden konnte, soll dieser Deal nach einem interfraktionellen Gespräch am Montag (nach Redaktionsschluss) bei der Gemeinderatsitzung am 29. November zur Abstimmung gelangen. Ob dafür tatsächlich eine einfache Mehrheit ausreicht und nicht eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, wird sowohl von SPÖ als auch von UWG bezweifelt und derzeit geprüft. Auch von Seiten der Stadt wurde zu dieser Thematik eine Stellungnahme vom Landesverfassungsdienst angefordert.
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