Ybbstalradweg in der Warteschleife
Auflassungsverfahren musste abgebrochen werden. Rechtliche Fragen und Sicherheit teilweise noch ungeklärt.
YBBSTAL. (AK) Die Auflassung der Ybbstalbahn und die Umgestaltung der Bahntrasse in einen Radweg polarisiert die Region weiter. Ein kurzfristig angesetztes Auflassungsverfahren musste abgebrochen werden.
Im Zuge der Verhandlungen zwischen der NÖVOG und den Bürgermeistern der betroffenen Ybbstalgemeinden habe sich gezeigt, dass noch einiges aufzuklären sei, erläutert Projektkoordinator Johannes Pressl, den Grund dafür. Einige Unterlagen seien nicht klar aufbereitet gewesen. Diese seien deshalb von den Gemeinden noch eingefordert worden - mit gutem Recht, wie Pressl betont.
Fragen des Hochwasserschutzes
Auch Zusatzforderungen seien aufgetreten. So habe die Bahntrasse teilweise über die Jahre hinweg als Hochwasserschutz fungiert, weshalb nun Sorgen laut wurden, was passiere, wenn nun bei Demontage der Schienen die Höhenlage verändert werde.
Die Verzögerung werde dem Projekt jedoch keinen Abbruch tun, so Pressl: „Es ist nur gut, wenn jetzt alles vorgelegt wird, bevor wir nach der Radwegerrichtung dann etwas übersehen hätten.“ „Es hat sich gezeigt, dass oft unklar ist, was Auflassung bedeutet“, so Pressl weiter und erklärt: „Der Gegenstand des eingeleiteten Auflassungsverfahren ist es, darüber zu befinden, dass durch eine dauerhafte Auflassung der Strecke keine Schadwirkung für öffentliches oder privates Gut ausgeht.“ Einen exakten Umsetzungszeitplan könne Pressl derzeit nicht nennen. „Es soll wirklich alles im Detail abgehandelt werden – da soll´s auf die eine oder andere Woche oder das eine oder andere Monat nicht mehr ankommen.“.
Bei der Verhandlung in Ybssitz war der Projektkoordinator selbst nicht vor Ort. Das Gesprächsklima sei ihm aber als sehr emotional geschildert worden. „Das liegt daran, dass das Thema emotionalisiert“, so Pressl, der darum bemüht sei, Emotion rauszunehmen und die Diskussion auf eine sachliche Ebene zu bringen.
Emotional reagiert auch Hollensteins Bürgermeister Franz Gratzer, wenn es um die Auflassung der Ybbstalbahn geht. „Das Auflassungsverfahren hatte vorne und hinten keinen Sinn“, so Gratzer, der einen schwerwiegenden Verfahrensmangel ortet und von dem „Versuch einer im Eiltempo durchgepeitschten Demontage der Ybbstalbahn“ spricht. „Die Frist zwischen der Ansetzung und dem Zeitpunkt der behördlichen Verhandlung war auf keinen Fall angemessen“, so Gratzer. „Damit wurde das verfassungsmäßige Recht auf Parteiengehör in ungerechtfertigter Art und Weise verunmöglicht. Der Höhepunkt dieses peinlichen Schauspiels war aber die Tatsache, dass zu wesentlichen Fragestellungen aufgrund ungenügender, ja offenbar aufgrund mangelnder Sorgfalt keinerlei Auskunft gegeben werden konnte.“
Fragen der Rückerstattung
Weiters gibt Gratzer zu bedenken, dass es seinerzeit bei der Errichtung der Eisenbahnlinie zu Enteignungen von Liegenschaften gekommen sei. In welchem Umfang diese Grundstücke an die Rechtsnachfolger der ehemaligen Liegenschaftseigentümer rückerstattet werden müssen, sei ebenfalls noch unklar.
Die Abstimmung über den Musterbeschluss zum Radweg im Hollensteiner Gemeinderat liege deshalb vorerst auf Eis.
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