"A schware Partie" endete vor Gericht
BADEN. Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung stand am Freitag eine junge Frau vor Gericht. Sie soll am 15. September ihrem Ex-Freund mit einem Messer mehrere Schnitt- und Stichwunden zugefügt haben sowie einen Stich in die Lunge. Das Opfer war mit angeklagt, weil er bei Ankunft von Rettung und Polizei einen anderen Täter angegeben haben soll.
Die Angeklagte gab vor Gericht an, dass sie an jenem Tag vormittags mit ihrer Mutter und einem anderen Ex-Freund - beide Männer wohnen zeitweilig bei der Mutter in einer kleinen Wohnung - auf ihren neuen Job zu trinken begonnen hätten. Als gegen Abend das spätere Opfer heim kam, ebenfalls schon leicht alkoholisiert, sei es zu einem Streit gekommen, im Zuge dessen sie den Mann verletzt habe. Er habe ihr dann noch geraten, zu sagen, dass er von einem "Ausländer" verletzt worden sei. Die Polizei leitete daraufhin eine Fahndung nach dem "Täter" ein, bis sich die beiden Angeklagten in immer mehr Widersprüche verstrickten und die Wahrheit herauskam.
Der Frau wurde weiters vorgeworfen, zuvor an diesem Tag schon ihren anderen Ex mit einem Schlag verletzt zu haben. Der gab vor Gericht an, sich aufgrund des Alkohols ohnehin nicht mehr klar zu erinnern.
Beide Männer verzichteten auf das ihnen zustehende Schmerzensgeld. Die Angeklagte wurde zu 30 Monaten Haft, davon 20 bedingt, verurteilt. Das mitangeklagte Opfer zu fünf Monaten bedingt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
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