Rechtlicher Graubereich
Berufstätigkeit und Ehrenamt

Soll es bei (Katastrophen-)Einsätzen eine Verpflichtung zur Freistellung durch den Dienstgeber geben?  Manche fordern bessere rechtliche Rahmenbedingungen, andere plädieren für individuelle Vereinbarungen. | Foto: FF Sooß
  • Soll es bei (Katastrophen-)Einsätzen eine Verpflichtung zur Freistellung durch den Dienstgeber geben? Manche fordern bessere rechtliche Rahmenbedingungen, andere plädieren für individuelle Vereinbarungen.
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REGION (mec). Über 50 Mitglieder von Feuerwehren aus dem Bezirk Baden waren am Samstag, den 12. Jänner in St. Aegyd am Walde im Bezirk Lilienfeld und am Sonntag, den 13. Jänner in Gaming im Bezirk Scheibbs im Einsatz, um die örtlichen Kräfte im Rahmen eines Katastrophenhilfsdienst (KHD)-Einsatzes zu unterstützen.
Der Einsatzauftrag an die Mannschaft lautete: „Vorwiegend gefährdete Objekte von Schneelast zu befreien." Mancherorts waren einige Objekte regelrecht unter den meterhohen Schneemassen verschwunden und mussten von den Feuerwehrleuten freigeschaufelt werden.
Nicht nur am Wochenende
Da sich Natur- und andere Katastrophen naturgemäß nicht nur an Wochenenden oder Feiertagen ereignen und die meisten Freiwilligen auch berufstätig sind, werden Feuerwehrleute üblicherweise für Einsätze vom Dienstgeber freigestellt. Rechtlich sieht es derzeit so aus, dass Feuerwehrmitglieder keinen Urlaub dafür nehmen müssen. Sie haben Anspruch auf Dienstfreistellung ohne Entgeltfortzahlung und müssen keinerlei dienstliche Sanktionen befürchten.

Rechtlicher Graubereich

Jarko Ribarski, Obmann der Wirtschaftskammer Baden weiß aber, dass sich sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer hier in einem gewissen Graubereich bewegen. "Unserer Meinung nach soll dieser aber auch nicht konkret geregelt und gesetzlich festgelegt sein, sondern allein im Ermessen der beteiligten Personen liegen. Wir haben uns daher immer dafür stark gemacht, dass es zu keiner gesetzlichen Regelung für die Mitarbeiterfreistellung kommt, sondern dass hier eine zufriedenstellende und flexible innerbetriebliche Regelung zum Tragen kommt. Dienstfreistellungen sind keine Selbstverständlichkeit, sondern gelebte gesellschaftliche Verantwortung", so Ribarski.

Frage der Verpflichtung

Karl Parich kann in der Frage um die Dienstfreistellung beide Seiten verstehen. Er ist Kommandant der Feuerwehr Kleinfeld und Produktionsleiter in der Firma Wittmann-Battenfeld in Kottingbrunn. Er erinnert daran, dass auch den Kunden gegenüber Verpflichtungen bestehen, welche vom Unternehmen eingehalten werden müssen. Im Großen und Ganzen funktioniere das System mit individuellen Vereinbarungen und ohne Zwang vonseiten des Gesetzgebers gut, meint der Produktionsleiter.
Ein wenig anders sieht das der Kommandant der Feuerwehr Gainfarn Michael Wallner. Er spricht sich deutlich für eine gesetzliche Verpflichtung zur Freistellung aus. Wallner vergleicht die Abwesenheit wegen eines Einsatzes mit einem Krankenstand, der auch meist unvorhergesehen eintritt. Wallner ist selbst Unternehmer und Arbeitgeber. Er sieht auch die Politik gefordert z.B. Anreizsysteme zu schaffen und Lohnkosten zu ersetzen. Das System, auch wenn es derzeit noch funktioniert, einfach sich selbst zu überlassen hält Wallner für einen Fehler.

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