Freispruch für 17 Identitäre
BADEN. Befürchtet waren Konfrontationen zwischen den Prozessgegnern: Deshalb gab es ein Polizei-Großaufgebot am 15. März, am 2. Verhandlungstag gegen 17 Mitglieder der rechtsextremen "Identitären Bewegung" am Bezirksgericht Baden.
Sie mussten sich wegen der Störung einer Theateraufführung des Künstlerkollektivs "Die schweigende Mehrheit" mit dem Titel "Schutzbefohlene performen Elfriede Jelineks Schutzbefohlene" und wegen Körperverletzung verantworten. Alle Angeklagten wurden von Dr. Bernhard Lehofer verteidigt. Ihnen standen die Veranstalter - die ÖH Uni Wien - gegenüber.
Der erste Verhandlungstag (damals ohne Polizei) am 15. Februar dauerte zehn Stunden und brachte keine Entscheidung. Die Angeklagten sahen in ihrer Aktion, bei der sie die Bühne stürmten und die Theateraufführung durch Entrollen eines Transparentes, durch Parolen-Schreien und Verspritzen von Kunstblut störten, als eine Art "künstlerische Intervention". Die Veranstalter - die ÖH Uni Wien - sah hingegen eine brutale Störung, bei der es auch zu Körperverletzungen kam.
Es tauchten im Zuge des ersten Prozesstages neue Vorwürfe von Körperverletzungen auf, neue Zeugen wurden für den 15. März geladen. Zum Teil waren das Polizisten, die am Abend des Vorfalls die Personen einvernommen hatten, teils waren es Personen aus der Organisation oder aus dem Publikum, die verletzt wurden.
Insgesamt entstand bei diesen Zeugenaussagen der Eindruck, dass die "Störung" doch sehr heftig verlaufen war. Die Rede war von Schlägen, Stößen, blauen Flecken, von Tumult und Handgreiflichkeiten. Eine Zeugin zeigte am Handy das Foto eines Mannes, der sie angegriffen hatte, den sie jedoch nicht unter den 17 Angeklagten ausmachen konnte.
Die Stimmung war deutlich gereizter als am ersten Verhandlungstag. Die Beweislage für die behaupteten Körperverletzungen blieb dürftig, aber insgesamt ergab sich das Bild einer heftigen "Intervention", die laut Zeugenaussagen auch Panik hervorrief.
Umso überraschender dann das Urteil: Die 17 Angeklagten wurden von allen Vorwürfen freigesprochen. "Viel zu oft wurden in letzter Zeit Ermittlungen gegen Rechtsextreme eingestellt. Dieser Freispruch legitimiert ihre rassistischen Ideologien und neofaschistischen Methoden", so Lena Köhler (GRAS) vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien.
Die Anklage der Störung wurde mit der Begründung fallen gelassen, dass es sich um ein Theaterstück, und keine Versammlung gehandelt habe. “Unabhängig vom Kontext ist es nicht tragbar, Menschen zu verängstigen und zu bedrängen. Die “Identitären” gehen nun mit dem Wissen nach Hause, dass sie mit solchen Aktionen durchkommen”, kommentiert Magdalena Taxenbacher (KSV-LiLi) vom ÖH-Team. Im Publikum auch Tina Leisch, die das Theaterstück inszenierte. Sie kommentierte das Urteil so: "Es ist moralisch empörend, dass die Identitären hier traumatisierte Menschen - die als Schauspieler auf der Bühne standen - erneut traumatisiert haben. Wenn es schon keine strafrechtlichen Paragrafen für so etwas gibt, so hoffe ich doch, dass die Öffentlichkeit diese Tat schärfstens verurteilt."
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