BirdLife Österreich ortet Tierquälerei
Mäusebussard im Nest erschossen

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Ein toter Mäusebussard und ein oder zwei tote Jungvögel in einem Horst bei Tattendorf. Diesen Hinweis gaben zwei anonyme Melder an die Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich Anfang Mai. Der Befund zeigt: der Altvogel wurde erschossen. Die beiden Jungvögel dürften im Nest verhungert sein. Somit liegt der Tatbestand der Tierquälerei vor sowie ein Verstoß gegen das Jagdgesetz. BirdLife erstattete Anzeige. Die Polizei ermittelt.

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TATTENDORF. 

„Anfang Mai erhielten wir zwei unabhängige Meldungen von einem im Horst liegenden toten Mäusebussard. Meine anschließende Kontrolle mit der Drohne zeigte ein trauriges Bild: Im Horst befanden sich ein toter adulter Mäusebussard und ein oder zwei tote Jungvögel, genau zu erkennen war es nicht. Die Todesursache war zu diesem Zeitpunkt noch völlig unklar“,

erörtert Matthias Schmidt, Greifvogelexperte bei BirdLife Österreich. Schmidt kontaktierte die Behörden und barg den toten Altvogel. Aufgrund der Lage sowie des fortgeschrittenen Verwesungszustands war eine Bergung des oder der Jungvögel nicht möglich. Der entnommene Kadaver des Altvogels wurde zur weiteren Klärung der Todesursache an das Forschungsinstitut für Wildtierkunde gesandt.
Der Befund zeigt: Der Vogel wurde erschossen. Aufgrund der vorliegenden Informationen gilt es als wahrscheinlich, dass die Jungvögel im Nest verhungert sind.

Niederösterreich ist seit Jahren trauriger Spitzenreiter in der illegalen Greifvogelverfolgung. Österreichweit wurden in den Jahren 2016 bis 2022 über 200 Wildvögel Opfer illegaler Verfolgung. Vor allem Abschüsse und Vergiftungen sind dafür verantwortlich, wie der Wildtierkriminalitätsbericht zeigt.

Kein Kavaliersdelikt

Der Abschuss des Mäusebussards stellt einen Verstoß des NÖ Jagdgesetzes (§3 Abs. 5, Z1,3 in Verbindung mit § 135) dar. Bei einem mutwilligen Zurücklassen der Jungtiere ist zudem von einem Vergehen nach § 222 des Tierschutzgesetzes auszugehen (Tierquälerei). Des Weiteren wird ein Vergehen nach §§137 ff StGB (Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht) geprüft.

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Zeugen gesucht

Nach Erhalt des Befundes erstattete BirdLife Österreich umgehend Anzeige bei der Polizei. Bisher konnten keine Täter ausgeforscht werden. Daher bitten BirdLife Österreich und WWF Österreich Zeugen, die den Abschuss des Mäusebussards Anfang Mai 2023 im Gemeindegebiet Tattendorf bemerkt haben oder sonstige Hinweise zu diesem Vorfall geben können um Meldung über die birdcrime-Hotline +43 660 869 2327 oder über meldung@wildlifecrime.at .

Gerne kann der Hinweis auch anonym eingehen, jedenfalls so detailliert wie möglich, um eine entsprechende Strafverfolgung zu ermöglichen.

Haben Sie etwas gesehen? Melden Sie sich bei der Hotline von BirdLife | Foto: pixabay.com

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