"Quarantäne" in der Betreuungsstelle Ost aufgehoben
Wie die Bezirkshauptmannschaft Baden informiert, ist es mit dem Außerkrafttreten des Betretungsverbotes in der Betreuungsstelle Ost für die Bewohnerinnen und Bewohner ab 1. Mai 2020 wieder möglich, sich auch außerhalb des Areals zu bewegen. Die von der Bundesregierung ausgesprochenen Maßnahmen sind für alle Personen gleichermaßen zu beachten und einzuhalten.
TRAISKIRCHEN (red). Das Bundesamt für Fremden- und Asylwesen hat die notwendigen organisatorischen Schritte für ein Verlegen einerseits und für eine Aufnahme neu hinzugekommener Asylwerber andererseits bereits unternommen, um die Gefahr weiterer Infektionen zu minimieren.
Neun waren krank
Von den insgesamt 611 zu versorgenden Asylwerberinnen und Asylwerbern waren nachweislich neun Personen an COVID-19 erkrankt, wobei zwei dieser Erkrankten auch im Landesklinikum medizinisch behandelt werden mussten. Eine Person mit Vorerkrankungen ist verstorben, die anderen gelten bereits wieder als genesen. Aktuell ist bei keinem der zu versorgenden Asylwerberinnen und Asylwerber ein Hinweis auf eine Erkrankung gegeben.
Bedachtes Vorgehen zeigte Wirkung
Nach Bekanntwerden der ersten Covid-19 Erkrankung am 23. März und einer zweiten Erkrankung am 24. März 2020 wurde noch am selben Tag mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Baden als Gesundheitsbehörde ein Betretungsverbot der EAST Ost Traiskirchen, gültig bis zum 13. April 2020, ausgesprochen, welches bis zum Ablauf des 30. April 2020 verlängert wurde.
Durch das sehr auf alle Umstände bedachte Vorgehen aller beteiligten Personen der betroffenen Institutionen und das sehr disziplinierte und kooperative Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner konnte eine unkontrollierte Verbreitung des SARS – CoV-2 Virus sehr gut eingedämmt werden, weshalb eine Verlängerung der Verordnung eines Betretungsverbotes nicht geboten ist, so die Bezirkshauptmannschaft abschließend.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.