Verkehrsexperte Stix
Radfahren - aber sicher mit den Tipps der Polizei

Sicher Radfahren im Bezirk Baden. | Foto: Preineder
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Mit der Frühlingssonne kommen auch die Fahrräder wieder aus den Kellern. Die BezirksBlätter sprachen mit dem Verkehrsreferent der Bezirkspolizei Chefinspektor Karl Stix.

BEZIRK BADEN. Der Trend zum Rad hält an. Radfahren ist eine umweltbewusste Fortbewegungsart, aber auch eine schöne sportliche Betätigung. Wer auf ein paar Dinge achtet, bleibt dabei sicher.

Sicherheitstipps fürs Radfahren

Verkehrsexperte der Bezirkspolizei Baden Karl Stix ist selbst Radfahrer und weiß:

"Unbeleuchtet Fahren ist das häufigste Thema und das Fahren am Gehsteig."

Er erklärt: "Radfahren am Gesteig ist verboten und ein Sicherheitsproblem, besonders bei Hausausfahrten. Es ist eine Gefahr für sich selbst und die anderen."

Verkehrsreferent der Bezirkspolizei Chefinspektor Karl Stix. | Foto: Preineder
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Beleuchtung ist für das Fahrrad vorgeschrieben. Er empfiehlt zusätzlich:

"In der Dämmerungszeit sollte man auch rückstrahlende Kleidung tragen."

Ein Helm ist zwar erst beim Mofa Pflicht, aber dringend empfohlen, da er bei einem Sturz schlimme Verletzungen verhindern kann.
Die Hände gehören an den Lenker, wer telefoniert muss eine Freisprecheinrichtung verwenden. Die Aufmerksamkeit muss zur Sicherheit aller Beteiligten auf die Straße bleiben. Beim Abbiegen immer ein Handzeichen geben.

Radfahren mit Kindern

Wenn Kinder Radfahren ist Sicherheit das Wichtigste. Kinder bis zum 12. Geburtstag müssen einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht). Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf einem Fahrrad mitgeführt werden.
Grundsätzlich dürfen Kinder ab zwölf Jahren alleine mit dem Rad fahren. Kinder unter zwölf Jahren, die keinen Radfahrausweis besitzen, müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, beaufsichtigt werden.
Kinder sollten, wenn sie mit dem eigenen Fahrrad in Begleitung unterwegs sind, vorne fahren und immer im Auge behalten werden. 

Sobald sie mit den Eltern im Straßenverkehr unterwegs sind sollten sie sicher fahren können und die Verkehrsregeln kennen.

Chefinspektor Stix betont: "Es ist wichtig, dass das Kind auf die Kommandos der Eltern hört und stehen bleibt. Das muss man Kindern beibringen."

Sobald Kinder unbegleitet unterwegs sind, sollten sie möglichst gut vorbereitet sein. Die Polizei unterstützt die Schulen bei der Verkehrserziehung und Fahrradprüfung.

Das ist beim Radfahren erlaubt

Bei der Beleuchtung vom Fahrrad sind Licht, Rücklicht, Reflektoren nach vorne, hinten und auf die Seite Pflicht.
Telefonieren während des Radfahrens ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung ist verboten. Für Radfahrerinnen/Radfahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille (0,4 mg Alkohol je Liter Atemluft). Auch im Drogen beeinträchtigten Zustand Fahrrad fahren ist verboten.

Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benutzt werden (Ausnahme: nicht benützungspflichtige Radwege bzw. nicht benützungspflichtige Geh- und Radwege). 
 

Hinweis für Autofahrer: Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen hat der seitliche Abstand zu Radfahrerinnen/Radfahrern und Rollerfahrerinnen/Rollerfahrern im Ortsgebiet mindestens 1,5 m und außerhalb des Ortgebietes mindestens 2 m zu betragen.
Wenn die Fahrgeschwindigkeit des überholenden Kraftfahrzeugs nicht mehr als 30 km/h beträgt, kann der Seitenabstand zu Radfahrerinnen/Radfahrern und Rollerfahrerinnen/Rollerfahrern der Verkehrssicherheit entsprechend verringert werden. 

Wer sein Fahrrad im öffentlichen Raum abstellt, sollte dieses mit einem hochwertigen Schloss sichern. (Symbolbild) | Foto: Preineder
  • Wer sein Fahrrad im öffentlichen Raum abstellt, sollte dieses mit einem hochwertigen Schloss sichern. (Symbolbild)
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E-Scooter im Straßenverkehr

Bei Scootern mit elektrischem Antrieb gilt: Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Benützerinnen und Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen und Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. 
So müssen auch Lichter und Reflektoren montiert sein.

Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten. Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

Erlaubt ist das Befahren von

  • Radfahranlagen,
  • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
  • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
  • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.
  • Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist in Schrittgeschwindigkeit nur dann gestattet, wenn es von der zuständigen Behörde durch Verordnung erlaubt wird. Zuständig sind dafür die Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich. In Wien ist das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen nicht erlaubt.

Verboten ist insbesondere auch,

  • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
  • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
  • ein Alkohollimit von 0,8 Promille zu überschreiten oder
  • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

Alter 

Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr (außer in Wohnstraßen) nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

Kinder unter 12 Jahren müssen beim Electro-Scooter-Fahren einen Helm tragen.

Ausrüstung: Elektro-Scooter sind auszurüsten mit

  • einer wirksamen Bremsvorrichtung
  • weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
  • roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
  • gelben Rückstrahlern auf der Seite
  • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit einem weißen Licht nach vorne und mit einem roten Rücklicht

Abstellen

Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. 

Microscooter, Trittroller, Skateboards & Kinderfahrräder 

Microscooter, Trittroller, Skateboards, Longboards, Kinderfahrräder und alle anderen vorwiegend zur Benützung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge sowie fahrzeugähnliches Spielzeug dürfen auf folgenden Verkehrsflächen in Schrittgeschwindigkeit verwendet werden, wenn weder der Verkehr auf der Fahrbahn noch Fußgängerinnen/Fußgänger gefährdet oder behindert werden:

  • Gehweg oder Gehsteig
  • Wohn- oder Spielstraßen

Mit Kleinfahrzeugen und fahrzeugähnlichem Spielzeug darf nicht auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn und auf Radwegen bzw. Radfahr- und Mehrzweckstreifen gefahren werden.

Mit dem Skateboard ist außerdem das Fahren in Parks oder auf ähnlichen Anlagen erlaubt.

Achtung: Skateboards dürfen auf Gehwegen oder Gehsteigen nur verwendet werden, wenn das Skateboard nicht auf die Fahrbahn gelangen kann. Nicht erlaubt ist das Skateboard fahren auf Radfahranlagen oder auf der Fahrbahn.

Diebstahlsicherung bei Fahrrädern

Polizei-Bezirkskommandant Oberstleutnant Oliver Wilhelm und Chefinspektor Günther Skrianz freuen sich über weniger Fahrraddiebstähle. | Foto: Preineder
  • Polizei-Bezirkskommandant Oberstleutnant Oliver Wilhelm und Chefinspektor Günther Skrianz freuen sich über weniger Fahrraddiebstähle.
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Chefinspektor Skrianz freut sich, dass die Diebstähle von Fahrrädern 2022 um 32,6 Prozent zurückgegangen sind. Gezielte Schwerpunktaktionen und erhöhte Polizeipräsenz, Prävention - besseres Wegsperren der Räder sind Gründe dafür.

Die Empfehlungen der Kriminalprävention:

  • Dokumentieren Sie die Spezifikationen Ihres Fahrrades, wie Marke, Type, Farbe, Rahmennummer und verwenden Sie dazu den Fahrradpass des BMI. Im Falle eines Diebstahls können Sie so das Besitzverhältnis rasch nachweisen und die Polizei kann gezielt Fahndungsmaßnahmen einleiten. Den Fahrradpass können Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamtes herunterladen.
  • Sperren Sie Ihr Rad mit einem hochwertigen Schloss an einem festen Gegenstand ab, selbst wenn die Abstelldauer kurz ist. Auch zu Hause sollte das Rad abgesperrt werden, besonders in allgemein zugänglichen Fahrradabstellräumen. Zum Sperren sind Schlüssel sicherer als Zahlenkombinationen.
  • Bevorzugen Sie im öffentlichen Raum gut beleuchtete und frequentierte Abstellplätze.
  • Lassen Sie keine wertvollen Gegenstände oder Werkzeug am Fahrrad zurück. Nehmen Sie Komponenten wie Fahrradcomputer oder Beleuchtung mit.
  • Verwenden Sie auch beim Transport des Fahrrades am Auto einen absperrbaren Fahrradträger oder Fahrradschlösser.
  • Wenn möglich, nehmen Sie bei E-Bikes oder Elektrorollern den Akku ab.
  • Es gibt noch weiterführende Sicherungsmaßnahmen, wie beispielsweise Fahrradregistrierungen oder GPS Tracking. Verschiedene private Anbieter werden Sie gerne beraten.

Sollten Sie Opfer eines Fahrraddiebstahls sein, verständigen Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle.

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