Trotz Vignette vier Mautstrafen
BEZIRK BADEN. Ein teures Hoppala mit der neuen digitalen Jahresvignette passierte Katalin J. Obwohl sie zu Jahresbeginn eine digitale Vignette für 2019 gekauft hatte, stand sie am Ende des Jahres als mehrfache Mautsünderin da. Wie das?
Die Frau zog im Juli von Eisenstadt nach Bad Vöslau und musste deshalb auch ihr Auto ummelden. Da passierte der Fehler: Denn während das frühere "Pickerl", das man auf die Windschutzscheibe klebte, dem Auto zugeordnet ist, gilt die digitale Vignette für das Kennzeichen. Nun hatte Katalin J. bei der Ummeldung ein neues Kennzeichen bekommen, aber schlicht nicht darauf geachtet, die digitale Vignette auf dieses neue Kennzeichen umzustellen. Das war im Juli. "Da ich die digitale Vignette erstmals verwendete, hatte ich keine Erfahrung. Ich fuhr also mit dem Auto und mit dem neuen Kennzeichen weiter, fest im Glauben, eine gültige Vignette zu besitzen", erzählt Katalin.
Aufgefallen ist der Fehler dann Anfang Oktober, fast vier Monate später. Da erhielt die Frau eine Ersatzmautforderung der Asfinag in Höhe von 120 Euro. Sie war Anfang August ohne Pickerl "geblitzt" worden. "Da wurde mir zum ersten Mal bewusst, dass ich einen Fehler gemacht hatte." Katalin reagierte sofort. Sie kaufte noch am selben Tag eine Zweimonats-Vignette mit Gültigkeit bis Anfang Dezember. Die Krankenschwester pendelt täglich über die A2 nach Wr. Neustadt. Und Anfang Dezember besorgte sie sich gleich die digitale Jahresvignette für das neue Kennzeichen.
In rascher Folge kamen drei weitere Ersatzmautforderungen in gleicher Höhe, alle aus dem Zeitraum, während dem Katalin unwissentlich ohne Vignette unterwegs war. Es summierte sich auf insgesamt vier Mautforderungen - also 480 Euro. Katalin J. nahm natürlich Kontakt mit der Asfinag auf und erklärte die Umstände. Die erste Mautforderung wurde der Frau erlassen, mit der Begründung, dass die Ummeldung des Autos erst kurz her war. Bei allen anderen Forderungen war nichts zu machen. "Und das, obwohl ich nachweislich eine digitale Vignette gekauft hatte", kann Katalin nur verärgert den Kopf schütteln. "Ich erzähle meine Geschichte hier öffentlich, weil ich glaube, dass es viele betrifft. Beim Ummelden eines Autos kann es fatal werden, wenn man vergisst auch die Vignette auf das neue Kennzeichen umzustellen. Ich finde, da müsste man auch an den Zulassungsstellen informiert werden, gerade weil die digitale Vignette noch ungewohnt ist. Ich bin sicher kein Einzelfall."
Stellungnahme der Asfinag
Die Asfinag verweist auf die Eigenverantwortlichkeit der Kunden: "Wenn sich das Kennzeichen (Umzug, Bezirkszusammenlegung, Diebstahl, Totalschaden, Erlöschen des Wunschkennzeichens) ändert, kann die Asfinag die Umschreibung der digitalen Jahresvignette durchführen. Aber eben nur, wenn wir davon erfahren – diese Verantwortung können wir den Kunden nicht abnehmen."
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