Gemeinderatswahl 2020: Wahlanfechtung in Kottingbrunn
VP holt in Kottingbrunn erstmals die Absolute - und muss noch zittern
KOTTINGBRUNN. Die VP Kottingbrunn gewann mit ihrem Spitzenkandidaten Bgm. Dr. Christian Macho neun zusätzliche Mandate und hält nun mit 21 von 33 Mandaten und 60 % der Stimmen die absolute Mehrheit. Es ist das beste VP-Ergebnis im ganzen Land.
Doch ob es hält, ist noch fraglich. Denn Wolfgang Muhsger von der Liste "Neues Kottingbrunn" macht seine Ankündigung wahr: "Wir gratulieren Christian Macho zu seinem tollen Erfolg, wir werden aber die Wahl nach Paragraf 57 der NÖ Gemeinderatswahlordnung von 1994 anfechten". Der Vorwurf: "Wegen eines Formalfehlers war das Neue Kottingbrunn von der Kandidatur ausgeschlossen worden, ohne die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit zur Korrektur unseres Fehlers durchführen zu können."
Muhsger behauptet, er sei von dem Fehler nicht zeitgerecht verständigt worden. Dem hält der Bürgermeister entgegen, dass das Nachbesserungsschreiben am 20. Dezember von einem Gemeindeboten zugestellt worden sei, "um keine Zeit zu verlieren". Muhsger hat aber den Empfang nicht unterschrieben und das Schreiben nie erhalten. Er sagt: "Da könnte ich ja auch sagen, ich habe der Gemeinde 35.000 Euro ins Briefkastl gelegt. Was dann? Recht muss Recht bleiben. Die Landesbehörde soll entscheiden."
Ein Anwalt der Liste Neues Kottingbrunn wird der Gemeindewahlbehörde den Einspruch zwecks Weiterleitung ans Land übergeben. "Die Post enthält ein versiegeltes Kuvert mit all unseren Argumenten, das erst von der Landesbehörde geöffnet werden darf," so Muhsger. Sollte Muhsger Recht bekommen, müssen die Wahlen in Kottingbrunn wiederholt werden. Falls nicht, kann er gegen den Entscheid der Wahlbehörde keinen weiteren Einspruch mehr erheben. "Dann haben wir verloren." Muhsger geht von einer raschen Reaktion tdes Landes aus.
Muhsger: "Die einzige Möglichkeit, mich gegen ein Unrecht im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl zu wehren, ist laut Gemeindewahlordnung die Anfechtung der gesamten Wahl. Das Gesetz sieht nicht vor, dass man gegen das Procedere noch vor der Wahl Einspruch erheben kann." Somit blieb Muhsger keine andere Wahl, wenn er - wie er sagt - zu „seinem Recht kommen will“.
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