Weg zum Medikament wird einfacher
Zur Entlastung der Arztpraxen und zur Minimierung von Wegen gibt es für kranke Menschen und ihre Ärzte Erleichterungen in Bezug auf Bewilligung von Dauermedikamenten und elektronische Rezepterstellung.
Lockerung bei Bewilligungspflicht
Für die Zeit der ausgerufenen Pandemie wird die Bewilligungspflicht für Heilmittel für den 3-Monatsbedarf an Medikamenten aus der grünen Box und für Medikamente aus der gelben Box ausgesetzt. Dabei ist zu beachten, dass eine Neuverordnung aus der gelben Box nur für einen Monat, Weiterverordnungen dann auch für drei Monate ohne Bewilligung möglich sind. Damit wird sichergestellt, dass chronisch kranke Personen ihre benötigten (Dauer-) Medikamente auch dann zur Verfügung haben, wenn Arztbesuche nur mehr eingeschränkt möglich sind.
Bewilligungsfrei: Krankentransporte, Heilbehelfe und Hilfsmittel, Röntgen und Schnittbilduntersuchungen
Die Österreichische Gesundheitskasse hat informiert, dass Krankentransporte bis auf Weiteres bewilligungsfrei sind. Gleiches gilt laut ÖGK auch für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von EUR 1.500,- sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen.
Elektronisches Rezept - in Kürze möglich
Die Sozialversicherung arbeitet mit Hochdruck an einer kurzfristigen Lösung, dass Rezepte (ausgenommen Suchtgiftrezepte) elektronisch von der niedergelassenen Ärztin bzw. vom niedergelassenen Arzt an die Apotheke übermittelt werden können. Dies kann einerseits mit der e-Medikation funktionieren und andererseits (für die Ärztinnen und Ärzte, die nicht zur Nutzung verpflichtet sind), per E-Mail oder Fax von der Ärztin/dem Arzt an die Apotheke. Auch mit dieser Maßnahme können nicht unbedingt erforderliche Kontakte in einer Ordination vermieden werden.
Der Patient gibt seinen Medikamentenbedarf beim Arzt telefonisch bekannt, dieser übermittelt das Rezept elektronisch an die Apotheke, wo das Medikament mit Namensnennung und der Sozialversicherungsnummer vom Patienten bzw. Angehörigen abgeholt werden kann.
Telefonische Krankmeldung
Die telefonische Krankmeldung ist nicht nur für am Coronavirus erkrankte Personen, die ohnehin abgesondert sind, sondern auch für alle anderen Erkrankten möglich. Es geht auch hier wieder darum, dass Personen mit Erkrankungen, die nicht unbedingt eine ärztliche Konsultation erfordern, von anderen Patienten mit behandlungsbedürftigen Erkrankungen fernbleiben und Ordinationen entlastet werden. Sofern möglich, sollte bereits das Ende der Arbeitsunfähigkeit bei der Arbeitsunfähigkeitsmeldung (AU) bekannt gegeben werden.
Telemedizinische Krankenbehandlung
Telemedizinische Krankenbehandlungen (via Skype, Videokonferenz, Telefon) können soweit sie notwendig sind, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden.
Fristen Mutter-Kind-Pass
Es laufen derzeit Gespräche mit der Sozialversicherung, die Fristen für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen zu verlängern.
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