Missstände aufdecken
Baden bekommt Whistleblower-Stelle im Rathaus
Die Stadt Baden bekommt eine "Whistleblower"-Stelle im Rathaus. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt: Jede Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern muss eine Stelle einrichten, die etwaige Rechtsverstöße aufdeckt. Diese Personen genießen besonderen Schutz.
BADEN (red.). Hinter dem sperrigen Begriff des NÖ Hinweisgeberschutzgesetzes (kurz HSchG) steckt die Umsetzung einer EU-Richtlinie – besser bekannt als Whistleblowergesetz. Da Baden mehr als 10.000 EinwohnerInnen hat, muss die Gemeinde eine solche Stelle einrichten.
Besonderer Schutz für "Aufdecker"
Beschäftigte in Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber – also Whistleblower – übernehmen damit Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen Schutz vor Benachteiligungen (Kündigungen etc.), die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können.
Krismer sieht Verbesserungsbedarf
Vizebürgermeisterin Helga Krismer freut sich zwar über das neue Gesetz, sieht aber auch noch Verbesserungsbedarf:
„Bedauerlicherweise hat die ÖVP Niederösterreich keine Ausdehnung auf Landesrecht vorgesehen. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt nämlich nur bei Hinweisen zu den im Gesetzestext aufgezählten Rechtsbereichen, wie zum Beispiel Umweltschutz, Verbraucherschutz, Geldwäsche oder Korruptionsdelikte.“
Ihr sei es aber sehr wichtig, dass es bei Korruption keinen Millimeter Spielraum gibt und dass mit Steuergeld immer rechtmäßig und verantwortungsvoll umgegangen wird.
„Der gesetzliche Schutz für Menschen, die moralisch richtig handeln und Rechtsverstöße aufdecken wollen, muss in diesem Zusammenhang oberste Priorität haben“,
so die Vizebürgermeisterin abschließend.
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