Osterspaziergang "reduziert"
"Oster-Erlass" ist ungültig: Ausgangsbeschränkungen gelten weiter
BEZIRK BADEN. Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat heute eine bis 13. April - also über Ostern - geltende Verordnung erlassen, die sämtliche Veranstaltungen untersagt, die zu einem Zusammenströmen von mehr als 500 Menschen in geschlossenen Räumen oder im Freien führen könnte. (Ausnahmen sind in der Verordnung definiert).
Weiters dürfen in geschlossenen Räumen nicht mehr als fünf Personen versammelt sein, die nicht im gleichen Haushalt leben.
An Begräbnissen dürfen nicht mehr als zehn Personen, bei Hochzeiten nicht mehr als fünf Personen
Die Verordnung fußt im Epidemiegesetz nach 1950.
Der so genannte Oster-Erlass sorgte für große Verwirrung. Viele Menschen wussten gar nicht, dass sie fünf Personen "zu Besuch" haben dürfen. Eine "Korrektur" wurde für Montag angekündigt.
Bei der Pressekonferenz am Montag betonten die Vertreter der Regierung nun, dass der Erlass "hinfällig" ist. Es gelten bis Ende April die aktuellen Ausgangsbeschränkungen:
Das Betreten des öffentlichen Raumes ist weiterhin verboten, ausgenommen für Arbeitswege, Hilfsdienste oder zur Erholung und für Sport (Spazierengehen, Radfahren). Eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt derzeit nicht (nur in Öffis ab nach Ostern). Jedoch gilt: Abstand halten (mindestens ein Meter).
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