"Abzocke mit der Liebe!"
Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber bekam es mit Parship zu tun.
BADEN. Große Hoffnungen setzte die Badenerin Gisele H. (Name der Redaktion bekannt) in die Partnervermittlung von Parship. Nach nur einem Tag kündigte sie allerdings ihr Liebes-Abo aber wieder - und soll jetzt dafür 206 Euro bezahlen. "Reine Abzocke!" wandte sich die Badenerin empört an Wirtschaftsanwalt Gottfried Forsthuber. Der prüfte und befand: „Jeder Konsument kann innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. In der Rücktrittsfrist kann Parship angemessene Verwaltungskosten verrechnen, aber sicher nicht über 200 Euro. Das ganze Abo für 6 Monate hätte 270 gekostet.“
Forsthuber sieht den Obersten Gerichtshof auf seiner Seite: „Dieser hat in vergleichbaren Fällen geurteilt, dass etwa ein Drittel einbehalten werden darf." Also nicht mehr als 100 Euro. Parship nimmt dazu auf Anfrage der Bezirksblätter wie folgt Stellung: "Wir garantieren unseren Premium-Mitgliedern das Zustandekommen einer bestimmten Anzahl an Kontakten. Je nachdem, wie intensiv ein Mitglied diese Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist bereits genutzt hat, behält sich Parship vor, einen Anspruch auf Wertersatz geltend zu machen - maximal 75% des Mitgliedsbeitrages. Wenn ein Mitglied bis zum Widerruf keinen einzigen Kontakt zu anderen Mitgliedern hatte, muss natürlich auch kein Wertersatz geleistet werden und der komplette Produktpreis wird erstattet. Mit dieser Regelung wollen wir unsere Mitglieder vor massenhaft versendeten, unpersönlichen E-Mails und Enttäuschungen durch halbherzige, kurzfristige Kontakte schützen. Der Kunde wird auf die Wertersatzregelung hingewiesen und stimmt ausdrücklich zu."
Parship will den Fall selbst aber noch genauer zurückverfolgen.
Foto: Dusek
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