Ausländische Raser sollen in Zukunft strenger zur Kasse gebeten werden
Oberösterreichs Landesrat für Infrastruktur, Günther Steinkellner, setzt sich für "abgekürzte Verkehrsstrafverfahren" sowie ein "höheres Freiheitsmaß bei Restriktionen" ein.
OÖ. Im Zuge der Landesverkehrsreferentenkonferenz im Frühjahr 2017 in Voralberg wurde über das Einheben von Strafverfügungen beim Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten durch ausländische Lenker diskutiert. Dabei einigte man sich auf die Weiterverfolgung judikativer Maßnahmen, um die Verwaltungsstrafverfahren zu optimieren. "Ich trete besonders für die Erleichterung und Vereinfachungen im Bereich des Verwaltungsstrafverfahrens ein. Abgekürzte Verkehrsstrafverfahren sowie ein höheres Freiheitsmaß bei Restriktionen sorgen für mehr Effizienz", ist Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner überzeugt. Er fügt hinzu: "Werden die Bußgelder nicht bezahlt, würde ein Benutzungsverbot des Fahrzeuges das konsequente Einbringen der Strafbeträge aus dem Ausland deutlich unterstützen."
Zuständig für eine verbindliche rechtliche Beurteilung ist der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes. Auch die Möglichkeit, ein Benützungsverbot des Kraftfahrzeuges bei Nichtbezahlen einer Sicherheitsleistung bzw. eine Strafe zu verhängen, ist Angelegenheit des Verfassungsdienstes.
CBE brachte Effizienzsteigerung
Durch die CBE-Richtlinie (CBE steht für "Cross Boarder Enforcement", was übersetzt soviel wie "grenzüberschreitende Durchsetzung" bedeutet) wurde der Austausch von Zulassungsbesitzerdaten ausländischer Fahrzeuglenker ermöglicht. Mit Wirkung von 6. Juli 2015 wurden diese Richtlinien in Oberösterreich umgesetzt. Unter den CBE-Mitgliedsländern gibt es dadurch einen gegenseitigen Datenverkehr der Halterdaten. Beschränkt ist der Datenaustausch auf Delikte, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Hierzu zählen etwa Geschwindigkeitsübertretungen, das Ignorieren von Gurt- oder Helmpflicht, das Überfahren von Kreuzungen bei Rot sowie Alkohol oder Drogenmissbrauch am Steuer. Ebenso das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung wird grenzüberschreitend geahndet. Zwischenzeitig ist die Zahl der CBE-Länder auf nunmehr 18 angewachsen.
Bei jenen Ländern wird neben der bisherigen Anonymverfügung der gesetzlich vorgeschriebene INFO-Letter in der jeweiligen Sprache, der somit auch eine Lenkererhebung beinhaltet, an den Halter des Fahrzeuges übermittelt.
"Deutliche administrative Erleichterung"
Das CBE-System brachte eine deutliche administrative Erleichterung beim Einziehen der Strafbeträge. Von zuvor rund 20 Prozent Einzahlungsquote konnte eine Steigerung auf aktuell rund 45 Prozent erzielt werden. Neben hohen Einzahlungsquoten, zum Beispiel aus Deutschland, Slowenien oder Ungarn, lässt hauptsächlich in osteuropäischen Ländern wie beispielsweise Bulgarien, Rumänien oder Lettland die Zahlungsmoral zu wünschen übrig. Aufgrund teilweise lückenhafter Halterdaten und technischer Umsetzungen bestehen noch Optimierungschancen des Systems. "Die Einführung der CBE-Richtlinien brachte bereits höhere Einzahlungsquoten aus dem Ausland mit sich. Allerdings besteht noch großes Potenzial, um weitere Effizienzsteigerungen zu erzielen", sagt Steinkellner abschließend.
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