Die Polizei setzt jetzt auf "Aktion scharf"

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BEZIRK (ah). Die Christkindlmärkte und Punschstände im Bezirk sind eröffnet, die Lokale mit Weihnachtsfeiern gut gebucht. Die Schattenseiten des feuchtfröhlichen Feierns: Die Gefahr der Alko-Unfälle steigt. Alkolenker setzen dabei die eigene Gesundheit und jene von anderen Personen aufs Spiel. Die Polizei führt daher Alkoholkontrollen durch. "Natürlich werden so wie jeden Monat landes- und bezirksweit diverse Schwerpunkte in Bezug auf Alkohol und Suchtgift am Steuer gesetzt", so Bezirkskommandant-Stellvertreter Markus Vorderderfler. Er rechnet bis Jahresende noch mit 500 bis 700 Alkohol-Vortests. Heuer überprüften die Polizisten im Bezirk bereits rund 6000 Fahrzeuglenker. Die Bilanz: 468 Führerscheine wurden wegen Alkohol, Drogen oder anderen Gründen eingezogen. Im gesamten Jahr 2014 waren es 371.

Konrolle ist jederzeit möglich

In eine Polizeikontrolle kann man jederzeit geraten, denn Kontrollen finden mehr oder weniger rund um die Uhr statt. "Wenn man ein Fahrzeug lenkt, muss damit gerechnet werden, dass man kontrolliert wird", bekräftigt Vorderderfler.
Vor allem Punsch und Glühwein treiben den Alkohol im Blut schnell in die Höhe. "Trinkversuche haben gezeigt, dass ein einziger Punsch bereits zu einer Alkoholisierung von 0,4 Promille Blutalkohol oder mehr führen kann", warnt Verkehrspsychologe Werner Ortner vom Institut Vorrang. Keine Seltenheit bei heißen und zuckerhaltigen alkoholischen Getränken. In geselliger Runde bleibe es oft nicht bei einem Getränk und die Trinkmenge werde "übersehen". Mit der Alkoholisierung steigt das Unfallrisiko: Bereits bei 0,5 Promille hat der Lenker eine doppelt so hohe Wahrscheinlichkeit zu verunfallen. Bei 0,8 Promille ist das Risiko vier Mal so hoch als nüchtern, bei 1,3 Promille 16 Mal so hoch. "Bei alkoholisierten Fahrern steigt leider die Risikobereitschaft deutlich an, Reaktion, Konzentrationsfähigkeit, Wahrnehmung und Motorik verschlechtern sich aber", so der Verkehrspsychologe. Damit die Weihnachtsfeier nicht mit einer bösen Überraschung endet, sollten gewisse Regeln eingehalten werden: "Wer Alkohol trinkt, fährt nicht, wer fährt, trinkt keinen Alkohol", sagt Ortner. Und Vorderderfler ergänzt: "Wir appellieren hier an das Verantwortungsbewusstsein der Fahrzeuglenker." Daher: Sollte eine Feier ausarten, mindestens 24 Stunden keinen Zündschlüssel angreifen. Ein #+Taxi kommt wesentlich günsti-ger als ein Führerscheinentzug – ganz abgesehen von den Folgen eines Verkehrsunfalls. Zu verantwortungsbewusstem Handeln gehört auch, Freunde davon abzuhalten, alkoholisiert zu fahren, und ihnen ebenfalls ein Taxi zu rufen.

ZUR SACHE:

Höchstgrenze:
0,5 Promille, für Probeführerscheinbesitzer, Bus- und Lkw-Fahrer max. 0,1 Promille.

Konsequenzen:
0,5 bis weniger als 0,8 Promille: mindestens 300 Euro (bis 3700 Euro) Strafe und Vormerkung.
0,8 bis weniger als 1,2 Promille: 800 Euro (bis 3700 Euro) Strafe, Verkehrscoaching, mindestens einen Monat Führerscheinentzug.
1,2 bis weniger als 1,6 Promille: 1200 Euro (bis 4400 Euro) Strafe, Nachschulung, mindestens vier Monate Führerscheinentzug.
1,6 Promille oder mehr: 1600 Euro (bis 5900 Euro) Strafe. Mindestens 1/2 Jahr Führerscheinentzug. Nachschulung, verkehrspsychologische Untersuchung durch Amtsarzt.
Hinweis: Für Wiederholungstäter und Probeführerscheinbesitzer gelten strengere Konsequenzen.

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