Verkehrsregelung
Geänderte Verkehrsführung an Allerheiligen

Von 30. Oktober bis 2. November gilt jeweils von zehn bis 16 Uhr eine geänderte Verkehrsführung im Bereich um den Braunauer Friedhof.  | Foto: Koch/panthermedia
  • Von 30. Oktober bis 2. November gilt jeweils von zehn bis 16 Uhr eine geänderte Verkehrsführung im Bereich um den Braunauer Friedhof.
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BRAUNAU. Da im Bereich des Friedhofes Braunau anlässlich Allerheiligens mit einem vermehrten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, gilt von 30. Oktober bis 2. November, jeweils von 10 bis 16 Uhr, eine geänderte Verkehrsführung. Der Abschnitt der Friedhofstraße zwischen der Max Fink- und der Adalbert Stifter-Straße wird zur Einbahn stadtauswärts erklärt.
Am 1. November ist diese Regelung erweitert auf die Osternberger Straße bis zur Kreuzung Michaelistraße und gilt von acht bis 18 Uhr. Im Nizefeldweg gilt eine Einbahnregelung stadtauswärts, um das Parken am Fahrbahnrand zu ermöglichen. Am Teilstück der Friedhof-, beziehungsweise Osternberger Straße zwischen Adalbert Stifter-Straße und Gärtnerei Ober ist das Halten und Parken verboten. Vor Ort wird durch eine entsprechende Beschilderung auf die Verkehrsmaßnahmen hingewiesen.

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