Lockerung an Braunaus Grenzen
Großeltern dürfen wieder besucht werden

Die Einreise- und Rückreisebestimmungen für nahe Angehörige nach Österreich wurden vom Einsatzstab des Landes Oberösterreich etwas gelockert.  | Foto: Scharinger
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Einer neuen Verordnung des Einsatzstabes des Landes Oberösterreich zufolge wurden die Einreise- und Rückreisebestimmungen für Angehörige nach Österreich nun etwas gelockert. Gerald Kronberger, Braunaus Bezirkshauptmann, informiert darüber.

BRAUNAU. Bisher durften nur jene Personen die Grenzen nach Oberösterreich passieren, die aus "besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis" dazu berechtigt waren.

"Nunmehr fallen ab sofort unter besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis insbesondere auch Besuche von Großeltern, Eltern und deren Kindern, zwischen Personen einer Lebensgemeinschaft, beziehungsweise einer Partnerschaft oder zu besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Taufe, Begräbnis oder Hochzeit", informiert Braunaus Bezirkshauptmann Gerald Kronberger.

Bei der Einreise, beziehungsweise der Wiedereinreise nach Österreich, ist deshalb kein Gesundheitszeugnis, sowie keine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne mehr erforderlich. "Es muss bei der Einreise glaubhaft gemacht werden, dass es sich um enge Angehörige handelt, beispielsweise durch die Vorlage einer Geburtsurkunde, einer Meldebestätigung oder einer Passkopie eines Familienmitgliedes", betont der Bezirkshauptmann.
Weiterhin nicht gestattet sind grenzüberschreitende Besuche bei Tanten, Onkeln, Cousins, Cousinen oder Freunden. Alle weiteren Bestimmungen bezüglich der Grenzüberschreitung bleiben weiterhin aufrecht. "Informationen betreffend Einreisebestimmungen nach Deutschland sind bei den deutschen Behörden zu erfragen", so Kronberger. Die Beamten im Bezirk Braunau wurden umgehend über die neue Regelung informiert.

Bereits vergangene Woche wurde eine Lockerung in puncto Grenzübertritte für Saisonarbeitskräfte verlautbart. Näheres dazu unter meinbezirk.at/4057848.

Die Einreise- und Rückreisebestimmungen für nahe Angehörige nach Österreich wurden vom Einsatzstab des Landes Oberösterreich etwas gelockert.  | Foto: Scharinger
"Es muss bei der Einreise glaubhaft gemacht werden, dass es sich um enge Angehörige handelt, beispielsweise durch die Vorlage einer Geburtsurkunde, einer Meldebestätigung oder einer Passkopie eines Familienmitgliedes", betont Gerald Kronberger.  | Foto: Manfred Fesl
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