Hitler-Haus-Enteignung beim Verfassungsgerichtshof
BRAUNAU. Im Dezember vergangenen Jahres hatte der Nationalrat mehrheitlich die Enteignung der bisherigen Besitzerin des Hitler-Geburtshauses in Braunau beschlossen. Laut einem Bericht der Tageszeitung "Kurier" hat diese nun beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Antrag dagegen eingebracht.
Das Gesetz zur Enteignung wurde erst im Dezember 2016 vom Nationalrat verabschiedet. Der Bund ist damit verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, damit das Haus nicht zur Pilgerstätte für Neonazis wird. Die bisherige Eigentümerin soll eine Entschädigungszahlung erhalten, die Höhe der Summe ist allerdings nach wie vor unbekannt.
Der Antrag, das Gesetz der Enteigung für ungültig erklären zu lassen, habe durchaus Chancen, wird der Anwalt der Frau in dem Bericht zitiert. Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestätigte man, den Antrag bekommen zu haben. Dieser werde nun geprüft. „Im Extremfall könnte es so weit gehen, dass das Gesetz ungültig ist“, erklärte ein Sprecher des VfGH.
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