Keine sexuellen Übergriffe

Die Töchter werden nicht ins Elternhaus zurückkehren. | Foto: Archiv/Scharinger
  • Die Töchter werden nicht ins Elternhaus zurückkehren.
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ST. PETER (höll). Als „Inzestfall von Braunau“ gingen die Ereignisse in St. Peter im August vergangenen Jahres durch die Medien. Ein Vater soll mehr als 40 Jahre lang seine beiden geistig beeinträchtigten Töchter sexuell missbraucht und misshandelt haben. Jetzt wurde das Verfahren gegen den 80-Jährigen eingestellt.

„Die Angaben der beiden mutmaßlichen Opfer waren zu unpräzise und undeutlich, um dem Vater konkrete, strafrechtlich relevante Verhaltensweisen nachweisen zu können“, heißt es von der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis. Sexuelle Übergriffe sollen von beiden Zeuginnen bei der Einvernahme in Abrede gestellt worden sein. „Im gesamten Umfeld konnten keine Beweise für konkrete strafrechtliche Verhaltensweisen des zur Gänze leugnenden Beschuldigten gefunden werden“, so die Staatsanwaltschaft. Den Begriff „Vergewaltigung“ hätten die Töchter verwendet, ohne dessen inhaltliche Bedeutung wirklich zu verstehen. Ein weiteres Verfahren wegen Körperverletzung wurden wegen Verjährung eingestellt. Der 80-Jährige wurde bereits im September aus der U-Haft entlassen.

Mit der Situation überfordert
Fallen gelassen wurde auch das Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung gegen die beiden Töchter. Sie hatten ihren Vater nach einem Sturz hilflos zwei Tage auf dem Boden liegen lassen. Eine Sozialhelferin hatte ihn gefunden – so kam der Fall ins Rollen. „Das Strafverfahren gegen beide Beschuldigte wurde eingestellt. Die Schwestern waren aufgrund ihrer geistigen und körperlichen Konstitution mit der Situation derart überfordert, dass ihnen aus strafrechtlicher Sicht kein Schuldvorwurf gemacht werden kann“, so die Staatsanwaltschaft. Die Frauen befinden sich in einer speziellen Einrichtung, ihr psychischer und physischer Zustand habe sich positiv stabilisiert: „An eine Rückkehr in ihr Elternhaus ist derzeit nicht gedacht“, heißt es.

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