Nun doch kein Hausabriss? – Nachbarin zeigt sich versöhnlich
Der Sohn der Nachbarin möchte das Haus der Kreilingers kaufen. Er würde dem Ehepaar das Wohnrecht einräumen, sie könnten daher im Haus bleiben.
BRAUNAU (penz). Kurze Zeit stand es nicht gut um das Haus der Kreilingers. Vor einigen Wochen bekam das Mininger Ehepaar vom Verwaltungsgerichtshof, als letzte Instanz, den Abbruchbescheid bestätigt: das Haus muss weg. Es sei denn, sie bauen um. (Die BezirksRundschau berichtete). Nun erhielten Anton und Berta Kreilinger aber einen höchst unerwarteten Anruf. Und zwar vom Sohn der Nachbarin, die – infolge einer Vorklage der Kreilingers – den Rechtsstreit ums Haus ins Rollen brachte. Noch überraschender war die Nachricht, dass der Sohn das Haus kaufen wolle.
"Es gibt nun drei Lösungsmöglichkeiten", erklärt Kreilinger. "Möglichkeit Nummer eins: Wir bauen das Haus um. Möglichkeit Nummer zwei: Der Sohn der Nachbarin kauft das Haus und sie treten uns einen Meter vom Grund ab. Damit wäre der zu geringe Abstand zur Grundstücksgrenze hinfällig. Das Wohnrecht würden wir behalten, wir könnten also im Haus wohnen bleiben. Nummer drei: Die Nachbarin tritt uns einen Meter ab und wir räumen ihrem Sohn das Vorkaufsrecht ein."
Wie sich die Familie entscheiden wird, steht noch nicht fest. "Wir müssen uns das erst gründlich überlegen und noch weiter besprechen", so die Kreilingers.
Wie kam es überhaupt zum Rechtsstreit?
Angefangen hat alles mit einem Nachbarschaftsstreit. Das Ehepaar fühlte sich von der drei Meter hohen Nachbarshecke gestört. Weil die Nachbarin diese nicht stutzen wollte, wandten sich die Kreilingers ans Gericht. Als Retourkutsche hat die Nachbarin angebliche Bausünden des Ehepaars angezeigt. So auch, dass das Haus zu nahe an der Grundgrenze stehen würde und die Traufe zu hoch wäre. Daraufhin stellte Bürgermeister Günter Hasiweder nach entsprechender Prüfung einen Abrissbescheid aus. Dieser wurde nun von allen Instanzen bestätigt. Im Nachhinein gesehen hätten sich die Kreilingers den ganzen Wirbel ersparen können: Das Landesgericht Ried hat nämlich die 3,2 Meter hohe Hecke vor einem Jahr als ortsüblich eingestuft.
Alle Infos zur Vorgeschichte, finden Sie hier:
meinbezirk.at/2415994
meinbezirk.at/1953713
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