Rotes Kreuz Braunau
Suspendierung von Georg Wojak

Georg Wojak wurde nach 12 Jahren als Bezirksstellenleiter des Roten Kreuzes Braunau nun von seinem Amt suspendiert. | Foto: BH Braunau
  • Georg Wojak wurde nach 12 Jahren als Bezirksstellenleiter des Roten Kreuzes Braunau nun von seinem Amt suspendiert.
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Im Juli 2019 wurde Georg Wojak seines Amtes als Bezirkshauptmann von Braunau enthoben. Nun suspendierte ihn auch das Rote Kreuz als Bezirksstellenleiter.

BRAUNAU (kat). Seit 2008, also insgesamt für 12 Jahre, bekleidete Georg Wojak, ehemaliger Bezirkshauptmann von Braunau, das Amt des Bezirksstellenleiter des Roten Kreuzes in Braunau. Nun wurde er aufgrund der Anklage des Amtsmissbrauches als Bezirksstellenleiter suspendiert. 

Vorwürfe gegen ehemaligen Bezirkshauptmann

"Aus Pressemitteilungen wurde dem Präsidium bekannt, dass gegen ihn Vorwürfe erhoben wurden, dass er in seiner Funktion als Bezirkshauptmann verschiedenartig pflichtwidrig gehandelt hätte. Diese Presseberichte alleine stellten jedoch satzungsgemäß keinen Grund dar, Maßnahmen zu ergreifen, um das Ansehen des Roten Kreuzes zu wahren, da es nicht angeht, dass auf Grund medial verbreiteter Verdachtsmomente oder auf Grund von Gerüchten reagiert wird", heißt es zu Wojaks Suspendierung vom Vizepräsidenten des oberösterreichischen Roten Kreuzes, Erhard Hackl.
Als jedoch publik wurde, dass Wojak auch des Amtsmissbrauchs und weiterer im Amt als Bezirkshauptmann begangener Rechtswidrigkeiten angeklagt wurde, änderte sich die Situation auch beim Roten Kreuz. "Es besteht also der begründete Verdacht – ansonsten wäre eine Anklage unzulässig -, dass Doktor Wojak seine Position als Behördenleiter missbraucht hat, oder öffentliche Mittel widmungswidrig verwendet hat oder sich „anfüttern“ ließ", so Hackl.

Suspendierung laut Vorgabe

Entsprechend der Vorgaben der Rahmensatzungen des Internationalen Roten Kreuzes sowie des österreichischen Roten Kreuzes, hat auch der Landesverband strenge Bestimmungen in seinen Satzungen aufgenommen. "Diese sehen vor, dass bei Pflichtverletzungen von Organen oder Handlungen von Organen, die dem Ansehen des Roten Kreuzes schaden könnten, unter anderem die Suspendierung durch den Präsidenten vorzusehen ist", erläutert der Vizepräsident. "Es bestand daher die satzungsgemäße Verpflichtung zur Suspendierung des Dr. Wojak als Bezirkstellenleiter, sowie zur Beantragung zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens", so Hackl weiter.
Über allfällige weitere Maßnahmen sowie über die Rechtmäßigkeit der Suspendierung entscheidet die Disziplinarkommission als unabhängige und weisungsfreie Einrichtung. Die Aufgaben von Georg Wojak als Bezirksstellenleiter werden bis zur Entscheidung der Disziplinarkommission von seinem Stellvertreter Wilfried Scharf wahrgenommen. "Auch dies ist in der Satzung vorgesehen", so Hackl.

„Geben ist seliger als nehmen. Ich habe immer gegeben und nicht genommen! Aus Liebe zum Menschen wurde von mir gelebt! Vom Roten Kreuz bekomme ich keinen Cent! Das mache ich alles ehrenamtlich! Es ist eine Ehre, anderen helfen zu dürfen! Unsere RotkreuzlerInnen und FeuerwehrlerInnen sind in unserer Gesellschaft ganz oben und gehören täglich umfassend bedankt! Ich bin froh sowohl Rotkreuz als auch Feuerwehr-Mitglied zu sein!“, so Georg Wojak zu den Vorwürfen. 

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