Tierquälerei: Bis zu 150 Fälle im Jahr

Tiere, die bei ihrem Halter Leid erfahren müssen, werden von der Behörde zwangsweise abgenommen. | Foto: © panthermedia.net/evdoha
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  • Tiere, die bei ihrem Halter Leid erfahren müssen, werden von der Behörde zwangsweise abgenommen.
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BEZIRK (ebba). Am 12. März wurden einer jungen Frau im Bezirk Braunau drei Hunde zwangsweise abgenommen, da zumindest zwei der Tiere stark abgemagert waren. Die Hundehalterin wurde wegen Tierquälerei angezeigt.

Pro Jahr werden etwa 100 bis 150 Fälle von Tierquälerei angezeigt. Bei zwei Drittel dieser Fälle werden vom Amtstierarzt tatsächlich Haltungsmängel festgestellt. "So krasse Fälle, dass es zu einer unverzüglichen Abnahme der Tiere kommen muss, passieren zwei bis drei Mal im Jahr", sagt Eva Gaisbauer von der Bezirkshauptmannschaft (BH) Braunau. Die Behörde erfährt durch – meist anonyme – Mitteilungen aus der Bevölkerung, aber auch von Tierärzten, von Haltungsmängeln. Die Formen der Tierquälerei reichen vom Verhungern- und Verdurstenlassen der Tiere, über die Unterbringung in zu kleinen oder total verdreckten Ställen oder Käfigen bis zur Nichtbehandlung erkrankter Tiere durch einen Tierarzt. Dabei ist den Haltern oft gar nicht bewusst, dass sie ihre Tiere vernachlässigen oder gar quälen, so Gaisbauer.

Bei Mängeln wird den Tierhaltern mittels Bescheid eine ordnungsgemäße Haltung oder Mängelbehebung vorgeschrieben. "Die meisten halten diese Vorschreibungen dann ein, andere wiederum sind absolut beratungsresistent, was wiederum zur Abnahme der Tiere führen kann", so Gaisbauer. Gerade bei anonymen Anzeigen sei es oft schwierig bis unmöglich, Tierquälerei nachzuweisen, da der Behörde für ein Verfahren der Zeuge fehlt. "Das Tier kann nichts sagen, eine Quälerei, wie etwa Schläge, sind einem Tier nicht unbedingt anzusehen und der Tierhalter leugnet. Die jeweiligen Anzeiger sollen sich daher bitte zu ihren Aussagen bekennen und als Zeuge zur Verfügung stehen", appelliert Gaisbauer.

Zu Tierquälerei kann es kommen, wenn Menschen mit der Tierhaltung aus alters- und/oder gesundheitlichen Gründen überfordert sind, oder wenn Menschen ein Tier nicht als Lebewesen sehen. Muss die Behörde ein Tier abnehmen, weil es sonst Schmerzen, Schäden oder schwere Angst zu erleiden hätte, kommt das Tier in ein Tierheim, landwirtschaftliche Nutztiere werden in Viehställen untergebracht und auf Kosten des bisherigen Tierhalters versorgt. Dieser hat dann zwei Monate Zeit, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Tierhaltung zu schaffen. Wenn das gelingt, werden die Tiere dem Halter zurückgegeben.

Jeder Fall von Tierquälerei wird von der BH an die Staatsanwaltschaft angezeigt (§ 222 StGB). Hier drohen Strafen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen. Liegt eine gerichtliche Strafbarkeit nicht vor, wird ein Verwaltungsstrafverfahren auf Basis des Tierschutzgesetzes durchgeführt. Hier liegt die Strafhöhe bei bis zu 7500 Euro, im Wiederholungsfalle bei bis zu 15.000 Euro.

Ein Tierhalteverbot kann von der Behörde nur dann ausgesprochen werden, wenn eine Person von einem Gericht wenigstens einmal wegen Tierquälerei oder von der BH mehr als einmal bestraft worden ist.

"Jeder Fall von Tierquälerei ist schlimm! Besonders in Erinnerung geblieben sind mir die Hasen, die ein Landwirt im Käfig einfach verhungern und verdursten ließ. Die Käfige konnten wir erst finden, nachdem der darauf gestapelte Müll entfernt worden ist. Aber auch die Rinder, die so abgemagert waren und so lange Klauen hatten, dass sie sich nicht mehr auf den Beinen halten konnten", erzählt Gaisbauer.

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