Animal Hoarding in Braunau
Urteilsspruch im dritten Anlauf

- Einer der beschlagnahmten Hunde der Frau.
- Foto: Pfotenhilfe
- hochgeladen von Barbara Ebner
Nachdem die Angeklagte bereits zwei Mal nicht zur Verhandlung erschienen war, zeigte sie sich heute vor Gericht weitgehend geständig und wurde – nicht rechtskräftig – verurteilt. Verein Pfotenhilfe wünscht sich härtere, abschreckende Urteile.
RIED, BRAUNAU, LOCHEN. Beim heutigen dritten Anlauf zur Tierquälerei-Verhandlung am Landesgericht Ried erschien die Angeklagte über eine Stunde zu spät. Die Richterin verurteilte die weitgehend geständige Frau zu einer auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten bedingten Haftstrafe von drei Monaten plus Bewährungsauflagen sowie zum vollen Kostenersatz des Verfahrens und teilweisem Kostenersatz an die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zu den Hintergründen
Die Frau hielt in Braunau 14 Hunde in einer Miniwohnung, umgeben von deren Kot und Urin. Kurz vor der behördlichen Beschlagnahmung im Juni 2020 verstarben zwei der Hunde. Die überlebenden Vierbeiner sollen laut Pfotenhilfe extrem verwahrlost gewesen sein und hatten teils unbehandelte Wunden und Krankheiten. Die zwölf Hunde wurden vom Team des Tierschutzhofes Pfotenhilfe gesund gepflegt und in der Zwischenzeit von neuen Familien adoptiert.
Zeugin und Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler: "Die Milde des Urteils ist leider wieder einmal erschreckend. Wichtig jedoch ist, dass jetzt endlich der Weg für ein Tierhaltungsverbot geebnet ist. Dieses wird von der Bezirkshauptmannschaft verhängt und ist dann bundesweit gültig. Aber ein abschreckendes Urteil sieht anders aus. Die Behörden müssen Tierquälerei endlich ernster nehmen und vom Justizministerium fordern wir eine Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei auf zumindest drei Jahre."
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