Wiedereröffnung der Fitnessstudios
Fitnessstudiobesuch in Zeiten von Corona

Auf der Trainingsfläche ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. | Foto: Völker
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  • Auf der Trainingsfläche ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
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BRAUNAU (tv). Am 29. Mai war es soweit und die Fitnessstudios in Österreich konnten unter der Einhaltung der Maßnahmen aus der Covid-19-Lockerungsverordnung vom 27. Mai wieder für ihre Mitglieder öffnen. Seither können Sportbegeisterte ihr Training unter Einhaltung der Maßnahmen wieder in ihren heiligen Hallen aufnehmen.

Vorbereitungen zur Wiedereröffnung

„Als Vorbereitung für die Wiedereröffnung wurde jedes zweite Cardiogerät gesperrt, um einen Mindestabstand von zwei Metern auf der Trainingsfläche gewährleisten zu können. Wir stellen seither Händedesinfektionsspender bereit und haben auf ein Gerätedesinfektionsmittel speziell zur Abtötung von Corona-Viren umgestellt. Außerdem trugen die Mitarbeiter bis zum Fall der Maskenpflicht Gesichtsschilder, wobei auch für die Mitglieder ein Mund-Nasen-Schutz im Eingangsbereich des Fitnessstudios verpflichtend war“, berichtet Christoph Schinagl, Studioleiter der FitFabrik Plus in Braunau.

Auftretende Probleme

Bezüglich auftretender Probleme in dieser Zeit meint der Studioleiter: „Zu Anfang hatten wir leichte Kommunikationsschwierigkeiten. Wir mussten uns angewöhnen lauter zu sprechen, um auch über den Abstand hinweg und durch die Gesichtsschilder hindurch für unser Gegenüber zu verstehen zu sein. Außerdem bereitet uns unser schmaler Eingangsbereich zu den Stoßzeiten ein paar Schwierigkeiten, doch wir versuchen die Fitnessstudiobesucher schnellstmöglich einzuchecken, um einen eventuellen Stau vor der Eingangstür zu verhindern“. Die Mehrheit der Fitnessstudiobesucher sei sehr auf die Abstandsregelung bedacht und halte diese auch im Freihantelbereich ein, wobei die Mitarbeiter zusätzlich während ihrer Kontrollgänge nochmals darauf hinweisen würden, erzählt Schinagl.

Auf der Trainingsfläche ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. | Foto: Völker
Die Mitarbeiter trugen bis zum 15. Juni Gesichtsschilder und auch die Fitnessstudiobesucher mussten im Eingangsbereich einen Mund-Nasen-Schutz tragen. | Foto: Völker
Um den Mindestabstand von zwei Metern gewährleisten zu können, wurde jedes zweite Cardiogerät gesperrt. | Foto: Völker
Unter Einhaltung der Maßnahmen aus der Covid-19-Lockerungsverordnung vom 27. Mai können Sportbegeisterte wieder in ihren Fitnessstudios trainieren. | Foto: Völker
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