Der Unterschied im Gehalt zu männlichen Kollegen liegt bei jährlichen 10.511 Euro
Frauen in Braunau verdienen eindeutig weniger als Männer

v.l.: Susanne Schickmayr, Waltraud Menghin, Michaela Feichtenschlager | Foto: ÖGB Frauen Oberösterreich
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BEZIRK. "Der Unterschied wird zwar geringer, aber das passiert viel zu langsam", kritisiert Michaela Feichtenschlager, ÖGB-Frauenvorsitzende in Braunau, den aktuellen Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen. Trotz der kollektivvertraglichen Mindestlöhne von 1.500 Euro verdienen Frauen im Bezirk Braunau immer noch um 23 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Am 8. Oktober fand der Equal Pay Day in Braunau statt, an welchem Frauen darauf aufmerksam machen, dass Männer an diesem Tag so viel verdient haben wie Frauen im ganzen Jahr.
Oberösterreich belegt den vorletzten Platz unter allen Bundesländern, was die Differenz der Gehälter betrifft. Lediglich Vorarlberg steht noch schlechter da.
"Gerade deshalb muss man endlich Veränderungen einleiten, denn unser Ziel ist es weiter, dass der Equal Pay Day am 31. Dezember stattfindet und Frauen damit für ihre Leistungen fair entlohnt werden", fordert Elfriede Schober, Frauenvorsitzende im ÖGB Oberösterreich.

Unterstützung für Vollzeitarbeitende

Kinderbildungseinrichtungen, die den Frauen eine Vollzeitbeschäftigung ermöglichen, sind unbedingt notwendig. Schober sieht die neue Regelung der Arbeitszeiten als einen Angriff auf die Selbstbestimmung der Frauen. Es werde durch den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche noch schwieriger, Vollzeit zu arbeiten.
"Ein kollektivvertragliches Mindesteinkommen von 1.700 Euro bei Vollzeitbeschäftigung wäre ein wichtiger Schritt, für den wir kämpfen", betont Feichtenschlager und fordert darüber hinaus die verpflichtende Offenlegung der Einkommen innerhalb der Betriebe. "Einkommensberichte nur in Großbetrieben sind zu wenig."
Feichtenschlager unterstreicht außerdem die Forderungen nach gleichem Stundenlohn für Vollzeit- und Teilzeitkräfte sowie die volle gesetzliche Anrechnung von Karenzzeiten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche.

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