Fünf schwerkranke Katzenbabys im Stich gelassen – alle tot

Die Katzenbabys haben nicht überlebt. Auf dem Tierschutzhof der Pfotenhilfe in Lochen kann sich die Katze nun von ihrem Trauma und der Operation erholen. | Foto: Pfotenhilfe
  • Die Katzenbabys haben nicht überlebt. Auf dem Tierschutzhof der Pfotenhilfe in Lochen kann sich die Katze nun von ihrem Trauma und der Operation erholen.
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Pfotenhilfe konnte nur noch Mutter retten – Anzeige wegen Tierquälerei

LOCHEN, MATTIGHOFEN. Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe hat Anzeige gegen zwei Mattighofner erstattet, die ihre Katze samt deren sterbenskranken Babys einfach ihrem Schicksal überlassen haben.

Die Pfotenhilfe wurde in diesem Fall von den Nachbarn zu Hilfe gerufen, da die Katzenmutter die zwei noch lebenden – von ursprünglich fünf Babys – auf deren Balkon hinüber geschleppt hatte. Von den beiden Tierhaltern sei die Frau nach Deutschland gefahren und ihr Mann öffne die Türe nicht.

Als die Tierretter wenig später eintrafen, lag eines der Babys bereits regungslos auf der Seite, beide waren stark unterkühlt, voller Flöhe und hatten eine schwere Infektion, berichtet die Pfotenhilfe. Die Mutter lag hilflos daneben.

Alle drei wurden sofort in die Tierklinik Altheim gebracht, wo sie spät abends vom Notdienst erwartet wurden. Während der Fahrt sei noch verzweifelt versucht worden, mittels Heizgebläse die Körpertemperatur zu erhöhen. Doch die diensthabende Tierärztin sah nach kurzer Untersuchung keine Überlebenschance mehr und beendete das Leiden durch rasche Euthanasie.

Die total verflohte Mutter wurde behandelt und ein Medikament gespritzt, das den Milchfluss stoppt, wonach sie kastriert werden konnte.

Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler ist entsetzt: „Ich habe ja schon viel Negatives im Umgang mit Tieren erlebt, aber so viel Gefühlskälte macht mich fassungslos. Allerspätestens nachdem das erste Baby gestorben ist, hätten die Halter erkennen müssen, dass sie die restlichen zum Tierarzt bringen müssen. Stattdessen ins Ausland zu fahren beziehungsweise nicht einmal die Türe zu öffnen, ist wirklich ein starkes Stück.“

Die Pfotenhilfe hat die Halter daher einerseits wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz – auch wegen der Kastrationspflicht – angezeigt und andererseits wegen Tierquälerei nach dem Strafgesetzbuch, wonach bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen.

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