Bruck an der Leitha
Land NÖ fördert Baumaßnahmen in Bildungseinrichtungen
Land NÖ unterstützt Gemeinden im Bezirk Bruck an der Leitha bei Baumaßnahmen im Kinderbetreuungs- und Pflichtschulbereich.
ST. PÖLTEN/BEZIRK BRUCK. Kürzlich tagten unter dem Vorsitz von Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister die Gremien des NÖ Schul- und Kindergartenfonds in St. Pölten. In der Sitzung wurden umfassende Förderungen für Gemeinden bei Bauvorhaben an Schul- und Kindergartengebäuden im Bezirk Bruck an der Leitha beschlossen.
„Insgesamt lagen Projekte aus den Gemeinden mit einem Gesamtinvestitionswert von rund 50 Mio. Euro zur Abstimmung vor, das Land NÖ unterstützt die Kommunen über den Schul- und Kindergartenfonds mit Förderungen von mehr als 13 Mio. Euro“, erklärt Teschl-Hofmeister. „Das Land und die Gemeinden zeigen hier einmal mehr, dass es im Kindergarten- und Schulbereich eine starke Partnerschaft in Niederösterreich gibt.“
Projekte in Bruck
13 geförderte Projekte betrafen Baumaßnahmen an Kindergarten- und Schulgebäuden im Bezirk Bruck an der Leitha, davon ein Projekt von mehr als 100.000 Euro. Insgesamt wird mit diesen Projekten ein Gesamtinvestitionsvolumen von rund 3,5 Mio. Euro ausgelöst.
„Es ist uns bewusst, dass die Kosten- und Beschaffungssituation bei Bauprojekten zurzeit etwas herausfordernd ist. Daher bin ich den Gemeinden besonders dankbar, dass sie trotzdem so umfassend und flächendeckend in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen investieren wollen. Wir unterstützen sie bei diesen Maßnahmen sehr gerne, denn damit werden die räumlichen Voraussetzungen für moderne, qualitätsvolle Bildung und Betreuung in unserem Bundesland geschaffen“, so Christiane Teschl-Hofmeister.
Unterstützung der Gemeinden
Das Land Niederösterreich unterstützt über den Schul-und Kindergartenfonds die Gemeinden in ihrer Funktion als Kindergarten- und Schulerhalter bei Baumaßnahmen an Kindergarten- und Pflichtschulgebäuden. Für Bauvorhaben über 100.000 Euro gibt es einen Annuitätenzuschuss auf 15 Jahre, Bauvorhaben unter 100.000 Euro werden mit einem Sockelbeitrag von 25 Prozent gefördert, ebenso die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen oder EDV-Anlagen.
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