Bankräuber auf der Flucht vor Polizei Unterschlupf gewährt
Angeklagter versteckte Moosbrunner Räuber und verbrannte die Tatkleidung
MOOSBRUNN. Wie berichtet überfiel ein maskierter Mann am 20. Oktober des Vorjahres um 14.35 Uhr ein Geldinstitut in Moosbrunn. Auf der Flucht vor den Häschern suchte er den Angeklagten, einen 46-jährigen türkischen Staatsbürger, auf und bat ihn um Hilfe.
Der Türke ließ sich überreden und nahm ihn mit in sein Haus, wo er den Bankräuber kurzfristig versteckte. Weiters sollten durch das Verbrennen der Tatkleidung Spuren des Raubüberfalles vernichtet werden, was aber nicht vollständig gelang. Als Lohn für seine Hilfe erhielt er 5.000 Euro aus der Raubbeute.
Letzte Woche stand der Vater von fünf Kindern vor dem Korneuburger Richter Manfred Hohenecker und musste sich wegen Begünstigung, Geldwäscherei und falscher Beweisaussage vor der Kriminalpolizei verantworten – er war nämlich zunächst als Zeuge vernommen worden und hatte dabei falsche Angaben gemacht.
Der bislang gerichtlich unbescholtene Angeklagte verantwortete sich geständig und kam mit einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten davon. Vom Vorwurf der falschen Beweisaussage sprach ihn der Richter frei: "Es liegt ein klassischer Fall eines Aussagenotstandes vor, weil sich der Angeklagte im Falle einer wahrheitsgemäßen Aussage selbst belastet hätte" – so die Urteilsbegründung bezüglich des Teilfreispruches. Die Hauptverhandlung gegen den Bankräuber steht noch aus.
Text & Fotos: mr
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