Klimaticket BGLD-NÖ-STMK
Alle Öffis in der Steiermark um 915 Euro
Ab 1. Jänner 2022 können Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland um 915 Euro pro Jahr mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln in der Steiermark fahren.
BURGENLAND. „Analog zum VOR KlimaTicket Metropolregion für Burgenland, Wien und Niederösterreich bieten wir burgenländischen Pendlerinnen und Pendlern die Möglichkeit, ein Klimaticket um 915 Euro zu kaufen, das auch im gesamten Öffentlichen Verkehr in der Steiermark anerkannt wird – auch im Stadtverkehr Graz“, so Verkehrslandesrat Heinrich Dorner.
„Hochattraktives Angebot“
Rund 6.500 Personen mit Hauptwohnsitz Burgenland, vor allem aus dem Süden, arbeiten in der Steiermark, dazu kommen rund 370 Studentinnen und Studenten. „Für diese Personen haben wir mit dem Südburgenlandbus nach Graz und jetzt zusätzlich mit dem kombinierten Klimaticket Burgenland-Niederösterreich-Steiermark ein hochattraktives Angebot geschaffen, um auf die Öffis umzusteigen“, ist Dorner überzeugt.
Land fördert Differenz
Seitens des Landes wird die Differenz der Kosten der beiden Tickets „VOR-KlimaTicket Region“ (550 Euro) und „KlimaTicket Steiermark“ (588 Euro) übernommen, also 223 Euro pro gekauftem Burgenland-Niederösterreich-Steiermark–Ticket. Für die Inanspruchnahme dieser Förderung des Tickets durch das Land Burgenland ist von den Antragstellern der Kauf des KlimaTicket Steiermark und des VOR-Klimaticket Region in der jeweiligen Variante nachzuweisen.
Fördervoraussetzungen
Zudem müssen das KlimaTicket Steiermark und das VOR-Klimaticket Region mindestens 180 Tage gemeinsam und zeitgleich in Anspruch genommen werden, um eine Förderung zu erhalten. Die Person, für die die Förderung beantragt wird, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung im Burgenland hauptwohnsitzgemeldet sein. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können von der Förderstelle telefonisch oder schriftlich nachgefordert werden.
Die Beantragung ist mittels Papier- oder Online-Förderformular unter Beischließung der Kaufnachweise und Fotos oder Scans der Tickets bis spätestens 30.11.2022 zu erfolgen. Die Kosten der Tickets, die Gültigkeitsdauer und die Ausstellung der Tickets auf dieselbe Person sind nachzuweisen. Pro Person ist im Kalenderjahr 2022 eine einmalige Fördereinreichung möglich.
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