Corona-Virus
Beginn der Covid-19-Tests in den Altenwohn- und Pflegeheimen

- Die ersten Covid-19-Tests werden durch das Rote Kreuz durchgeführt.
- Foto: LMS
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Beginnend mit heute – 21. April – werden schrittweise die burgenländischen Altenwohn- und Pflegeheime – das gesamte Personal sowie die Bewohner– auf eine mögliche COVID-19 Erkrankung getestet. Die erste Tests erfolgt mit 99 Personen in Mattersburg in der Villa Martini.
MATTERSBURG. Insgesamt werden in den nächsten Wochen rund 4.200 Personen auf das Virus getestet werden. „Mit den flächendeckenden Testungen wollen wir einen weiteren Beitrag dazu leisten, die ältere Generation noch besser zu schützen und das Virus einzudämmen“, betont Soziallandesrat Christian Illedits.
Erste Tests durch das Rote Kreuz
Die Tests werden zunächst vom Roten Kreuz durchgeführt. „Nach einer Einschulungsphase übernehmen die Betreiber der Altenwohn- und Pflegeheime die Testungen durch ihr dafür qualifiziertes Personal selbst", so Illedits.
Weitere Tests folgen
Wie bereits avisiert, werden nach den burgenländischen Krankenhäusern schrittweise die Altenwohn- und Pflegeheime und in einem weiteren Schritt Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauskrankenpflege getestet, um das Personal und die Risikogruppen – allen voran die ältere Generation – zu schützen.

- Soziallandesrat Christian Illedits (re.) war beim Start der Covid-19-Testungen im Sozialzentrum Villa Martini in Mattersburg dabei.
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49 Klienten und 50 Mitarbeiter getestet
Heute wurden im Sozialzentrum Villa Martini in Mattersburg 49 Klienten und 50 Mitarbeiter auf das Corona-Virus untersucht. Eine Tests erfolgt nicht nur bei den Pflege- und Betreuungskräften und den Bewohnern, sondern beim gesamte Personal der Häuser.
Vorsorgemaßnahmen wirken
Bislang griffen die getroffenen Maßnahmen in den Altenwohnheimen sehr gut: Die Besuchseinschränkungen wurden eingehalten, alle – BewohnerInnen, Personal und Angehörige – haben sich diszipliniert verhalten, wodurch Infektionen vermieden werden konnten, so der Landesrat. Die Isolierung für 14 Tage – bei der Rückkehr von einem Krankenhausaufenthalt ins Altenwohn- und Pflegeheim – als eine weitere Vorsorgemaßnahme, um die Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden, war ebenfalls eine wichtige und richtige Entscheidung.


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