Bis Ende April
Besuche in burgenländischen Spitälern nur mit PCR-Test

In den Spitälern muss während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske getragen werden. | Foto: Tscheinig
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  • In den Spitälern muss während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske getragen werden.
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In den fünf burgenländischen Krankenhäusern in Eisenstadt, Oberwart, Oberpullendorf, Güssing und Kittsee gelten ab 1. April 2022 neue COVID-Regeln für Besucherinnen und Besucher: Sie dürfen das Spital nur dann betreten, wenn sie ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen können. Dieses darf nicht älter als 48 Stunden sein.

BURGENLAND. Ausnahmen von diesen Regelungen gibt es:

  • rund um Geburten
  • für das Begleiten und Besuchen von minderjährigen Patientinnen und Patienten
  • in Verabschiedungs- und Palliativsituationen.

Die Regelung basiert auf der jüngsten Verordnung vom 31. März 2022, mit der begleitende Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen werde. Diese gilt bis 30. April.

Vorsicht bleibt Gebot der Stunde

Vor dem Hintergrund der aktuellen epidemiologischen Lage ist behutsames und vorsichtiges Vorgehen weiterhin wichtig: Ziel ist, sowohl Patientinnen und Patienten, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der burgenländischen Krankenanstalten möglichst vor Ansteckungen zu schützen.

Besuche in den Spitälern sind ausschlie lich während der festgelegten Besuchszeiten möglich. | Foto: Diewald
  • Besuche in den Spitälern sind ausschlie lich während der festgelegten Besuchszeiten möglich.
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4x1-Regel, fixe Besuchszeiten

Die schon bisher geltende 4x1-Regel für Besuche bleibt aufrecht. Erlaubt sind in den fünf burgenländischen Spitälern demnach:

  • eine Besucherin bzw. ein Besucher
  • pro Kalendertag
  • pro Patientin bzw. Patienten
  • eine Stunde im Zimmer bei stationärer Aufnahme.

Besuche in den Spitälern sind ausschließlich während der festgelegten Besuchszeiten möglich. Diese sind:

  • Täglich zwischen 14 und 15 Uhr
  • Zusätzlich Dienstag und Donnerstag zwischen 18 und 19 Uhr

Verschobene geplante Operationen

Derzeit müssen nach wie vor geplante Operationen und Ambulanztermine verschoben werden. Die Zahl der Krankenstände hat sich zuletzt zwar leicht verringert, ist aber noch immer hoch. Daher müssen die burgenländischen Spitäler nach wie vor um Verständnis bitten, wenn neue Termine gesucht werden müssen. Notfälle und akute Fälle werden selbstverständlich weiterhin behandelt und operiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun ihr Möglichstes, um die Situation wieder zu verbessern.

FFP2-Maskenpflicht

In den Spitälern muss während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske getragen werden. Die Spitäler ersuchen darum, alle COVID-Schutzmaßnahmen einzuhalten – wie Abstand halten, Hände desinfizieren und Maske tragen.

Engmaschige Personal-Teststrategie

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spitäler müssen sich zweimal pro Woche PCR-Testen lassen. Die Impfquote des burgenländischen Spitalspersonals liegt bei über 90 Prozent. Nicht gegen COVID geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für jeden Dienstantritt ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Drei Spitalsareale als BITZ-Standorte

Die burgenländischen Spitäler unterstützen das Land Burgenland weiters dabei, die Teststrategie umzusetzen. Die Areale der Krankenhäuser Eisenstadt, Oberwart und Güssing sind Standorte für die neuen Container, die als Burgenländische Test- und Impfzentren (BITZ) täglich PCR- und Antigen-Tests anbieten (Montag bis Freitag: 7 bis 19 Uhr; Samstag und Sonntag: 8 bis 18:30 Uhr). Weitere Standorte sind Frauenkirchen, Müllendorf, Mattersburg und Neutal.

Antigen-Tests in neuen BITZ bis 9. April möglich
959 Neuinfektionen, drei Todesfälle
In den Spitälern muss während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske getragen werden. | Foto: Tscheinig
Besuche in den Spitälern sind ausschlie lich während der festgelegten Besuchszeiten möglich. | Foto: Diewald

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