Jagdgesetz
Auswilderung von Federwild nur noch mit Ausnahmen möglich
Das novellierte burgenländische Jagdgesetz verbietet die Jagd auf ausgesetztes Federwild.
BURGENLAND. Anlass für die Gesetzesänderung war die umstrittene Zuchtenten-Jagd – vor allem im Bezirk Neusiedl am See. „Es werden tausende Enten und Fasane gezüchtet, ausgesetzt, um sie kurz darauf zu erlegen. Manche dieser Tiere müssen erst aufgescheucht werden, um einen Abschuss zu ermöglichen“, berichtete SPÖ-Abgeordneter Gerhard Bachmann im Rahmen der Landtagsdebatte.
„Nicht waidgerecht“
„Das ist schlicht Tierquälerei“, meinte Grünen-Chefin Regina Petrik. Und die dafür zuständige LHStv. Astrid Eisenkopf meint, dass dies nichts mit einer waidgerechten Jagd zu tun hat. „Selbst ein Großteil der Jägerschaft spricht sich gegen diese Jagdpraktiken aus“, so Eisenkopf.
Die neue Regelung
Mit dem neuen Gesetz wird gewährleistet, dass das Auswildern von Federwild generell verboten und nur mehr im Ausnahmefall – zu bestandsstützenden Zwecken, Forschungszwecken, der Tierseuchenprävention oder -bekämpfung oder der Wiedereinbürgerung – sowie nur mehr mit Bewilligung der Landesregierung möglich ist.
Bedenken von der ÖVP
Zufrieden zeigten sich die Grünen: „Der Tierquälerei ist ab der heurigen Saison ein Ende gesetzt“, so Regina Petrik. Für LHSt. Eisenkopf ist die Novelle ein „Sieg für den Tierschutz im Burgenland.“
Zustimmung zur Gesetzesänderung kam auch von der ÖVP, allerdings wurden auch Bedenken angeführt: „Es ist zu befürchten, dass eine Auswilderung durch das nötige naturschutzfachliche Gutachten de facto unmöglich gemacht wird“, so ÖVP-Abgeordnete Julia Wagentristl.
FPÖ: „Überschießend“
Ablehnung kam nur von der FPÖ. Für Abgeordneten Alexander Petschnig ist es nicht nachvollziehbar, warum das – erst im Jahr 2017 novellierte – Jagdgesetz jetzt wieder geändert werden muss. „Ich glaube, dass dieses Verbot überschießend ist. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür“, so Petschnig, der darauf hinweist, dass das Gesetz aus dem Jahr 2017 bereits entsprechende Fristen vorsieht.
Petschnig zitierte weiters aus einem ihm zugesendeten E-Mail: „Das Aussetzungsverbot wird dazu führen, dass die Jägerschaft aus den bestehenden Jagdpachtverträgen aussteigt. Das restliche Federwild wird von der Jägerschaft derartig bejagt werden, dass Fasan, Rebhuuhn, Enten und in weiterer Folge auch die Großtrappe wohl verschwinden werden.“
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