Baulandmobilisierungsabgabe
ÖVP-Kampagne mit „Baulandsteuer-Rechner“
Mit einem Online-Rechner setzt die ÖVP Burgenland den nächsten Schritt im Kampf gegen die Baulandmobilisierungsabgabe. Die SPÖ spricht von einer Verunsicherungspolitik der ÖVP.
BURGENLAND. „Wir geben nicht auf und gehen nun im Kampf gegen die Doskozil-Baulandsteuer den nächsten Kampagnen-Schritt“, so ÖVP-Landesparteiobmann Christian Sagartz.
„Abzocke“
Die Kampagne verlagert sich nun ins Internet mit einem Online-Rechner unter www.baulandsteuer.at. „Wir wollen die Burgenländerinnen und Burgenländer informieren, was diese Abzocke für jeden einzelnen bedeutet“, so der ÖVP-Chef.
So funktioniert der Online-Rechner
ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas demonstrierte vor den Pressevertretern, wie dieser Online-Rechner funktioniert: „Einfach die Gemeinde, in der sich das Bauland befindet, auswählen und die Quadratmeter des Grundstückes eingeben“, erklärte Fazekas. Als Beispiel ließ er die Abgabe für ein 1.500 Quadratmeter großes Grundstück in Bad Sauerbrunn errechnen. Das Ergebnis: eine jährliche Abgabe von 4.060,20 Euro. Ausnahmen sind dabei jedoch nicht berücksichtigt. „Uns ist es wichtig, transparent zu machen, was diese Doskozil-Baulandsteuer bedeutet“, so Sagartz.
„Verfassungsrechtliche Bedenken“
ÖVP-Klubobmann Markus Ulram betonte außerdem, dass es „verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen die Baulandmobilisierungsabgabe gibt. „Mit der neuen Abgabe wird Bauland zusätzlich zur Grundsteuer noch einmal besteuert. Das wird man sich noch genau anschauen müssen“, so Ulram.
SPÖ-Kritik
„Die einstige selbst ernannte Familienpartei ÖVP setzt mit ihrer Online-Kampagne gegen die Baulandmobilisierungsabgabe ihre familienfeindliche Politik fort“, so die Reaktion von SPÖ-Raumplanungssprecher Thomas Schmid, für den die ÖVP mit ihrem Onlinerechner „ Verunsicherungspolitik“ betreibe. Schmidt kritisiert außerdem dass die viele Ausnahmen nicht berücksichtigt werden.
Viele Ausnahmen von der Abgabe
„Die wichtigste ist sicher jene für die eigenen Kinder bzw. Enkelkinder, wo die Altersgrenze für die Befreiung auf das 45. Lebensjahr angehoben wurde. Aber auch Neukauf, Bauwilligkeit und der Abschluss einer Baulandmobilisierungsvereinbarungen sind Gründe für eine Ausnahme. Ebenso der eigene Garten gleich hinter dem Haus. Die Baulandmobilisierungsabgabe betrifft ein bis zwei Prozent der Bevölkerung“, so Schmid.
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