Gutachten
„Windkraft- und Photovoltaikabgaben sind verfassungswidrig“
Ein von den Branchenverbänden Photovoltaic Austria (PV Austria) und IG Windkraft beauftragtes Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer urteilt klar über die Verfassungswidrigkeit und EU-Unvereinbarkeit der geplanten Erhöhung der Windkraft- und Photovoltaikabgaben im Burgenland.
Kritik kommt auch vom Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), der die Energiewende im Burgenland gefährdet sieht.
BURGENLAND. Wie die RegionalMedien Burgenland berichteten, soll die Abgabe für Windkraft- und Photovoltaikanlagen durch die Novelle des Raumplanungsgesetzes erhöht werden. Die Höhe der Abgabe soll zukünftig 17.600 Euro (bisher 3.000 Euro) pro Megawatt Windkraft und 6.500 Euro (bisher 1.400 Euro) pro Hektar Photovoltaik betragen.
„Abschöpfung bis zu 100 Prozent der Gewinne“
„Dies würde de facto einer Abschöpfung bis zu 100 Prozent der gesamten Gewinne gleichkommen und damit weitere Investitionen stoppen“, so Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria in einer Aussendung.
Die Branchenverbände PV Austria und IG Windkraft haben den renommierten Verfassungsjuristen Heinz Mayer beauftragt, ein Rechtsgutachten zur geplanten Neuregelung der Windkraft- und Photovoltaikabgabe zu erstellen. Die Ergebnis ist eindeutig. So schreibt Mayer zusammenfassend: „Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass sowohl Windkraft- als auch die Photovoltaikabgabe und insbesondere deren geplante Neuregelung unsachlich und daher verfassungswidrig sind. Sie widersprechen dem öffentlichen Interesse am Ausbau der Erzeugungsanlage von erneuerbarer Energie eklatant und sind ausschließlich durch fiskalische Interessen des Landes begründet. Dazu kommt noch die gesetzlich nicht näher determinierte Möglichkeit der rückwirkenden Inkraftsetzung, womit insbesondere auch jegliche Planungssicherheit für künftige Projektentwicklung vernichtet wird.“
Mayer weist außerdem darauf hin, dass die Windkraft- und Photovoltaikabgaben nicht nur verfassungswidrig, sondern auch unvereinbar mit den europarechtlichen Vorgaben sind.
Zweifache Belastung
Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) sieht nicht nur die Höhe dieser Abgabe auf Landesebene problematisch, sondern die zukünftig zweifache Belastung von Erzeugern erneuerbarer Energie im Burgenland. Grund dafür ist die bereits auf Bundesebene erarbeitete Abschöpfung von sogenannten Überschusserlösen, die erst kürzlich durch eine EU-Verordnung verabschiedet wurde und nun auch in Österreich zur Umsetzung kommen wird.
„Eine Abschöpfung, die bis zu 100 Prozent des Gesamtgewinns reicht, wird den Ausbau der Erneuerbaren im Burgenland stark einschränken und konterkariert auch das selbstgesetzte Landesziel der Klimaneutralität bis 2030“, meint Martina Prechtl-Grundnig, Expertin für Erneuerbare Energie beim EEÖ.
„Könnten Strom weiter verteuern“
Prechtl-Grundnig geht auch auf den Antrag der SPÖ Burgenland ein, wonach die Abgabenerhöhung mit der „Gewährleistung leistbarer Energiepreise” begründet wird. Hier befürchtet der EEÖ jedoch einen Bumerang-Effekt, denn zusätzliche Abgaben könnten den Strom weiter verteuern. „Wer die Energiepreise langfristig senken und stabilisieren will,“ ist sich Prechtl-Grundnig sicher, „braucht den Ausbau erneuerbarer Energie, um preistreibende fossile Energieträger so schnell wie möglich vom Markt zu verdrängen.“
FPÖ für Gang zum Verfassungsgerichtshof
FPÖ-Landesparteiobmann Alexander Petschnig Petschnig sieht sich durch das Gutachten des Verfassungsjuristen bestätigt. „Die FPÖ hat seit Beginn dieser Abgabeneinführung verfassungsrechtliche Bedenken artikuliert und wird nun von gewichtiger Stimme bestätigt. Immerhin war Heinz Mayer Dekan der juridischen Fakultät der Uni Wien und ist ein bekannter Verfassungsexperte. Wir werden eine qualifizierte Landtags-Minderheit für einen Gang zum Verfassungsgerichtshof suchen, um diese völlig unangebrachte Belastung der burgenländischen Haushalte durch die SPÖ mit ihrem Finanzchaos zu verhindern“, so Petschnig.
• Gutachten zum burgenländischen Raumplanungsgesetz von Em. o. Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer
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