Gastronomie sichert Nahversorgung
Abholen von Speisen beim Wirt ab sofort erlaubt

- Pauline Gassner und die Steinbrunner Gastronomin Petra Wirth bei der Übergabe der Speisen. Ab sofort ist auch die Abholung vom dem Lokal erlaubt.
- Foto: Wirtschaftskammer Burgenland
- hochgeladen von Christian Uchann
Das Abholen vorbestellter Speisen beim Gastwirt ist ab sofort erlaubt. Das regelt eine aktuelle Änderung der Covid-19-Maßnahmenverordnung der Bundesregierung, die ab sofort gültig ist.
BURGENLAND. Zu beachten ist, dass die Speisen nicht vor Ort im Lokal konsumiert, sondern außerhalb des Gebäudes übergeben werden und der Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten wird.
„Liefern und Abholen“
„Wir hatten dazu in den letzten Wochen sehr viele Anfragen von verunsicherten Wirten und haben uns mit der Wirtschaftskammer bei der Bundesregierung für eine Lösung eingesetzt. Nun ist sowohl das Liefern, wie auch das Abholen von bestellten Speisen klar geregelt und erlaubt“, erklärt Matthias Mirth, Obmann des Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Burgenland.
Große Erleichterung
Die neue Regelung ist eine große Erleichterung für die Burgenländer, die gerne frisch gekochtes Essen von der Gastronomie abholen wollen. Gerade im ländlichen Raum kann aufgrund der geografischen Entfernungen oft kein flächendeckender Lieferservice angeboten werden. Wirtesprecher Mirth: „Wir freuen uns daher, dass das Gesundheitsministerium unseren Argumenten gefolgt ist und die Verordnung in praxisgerechter Weise geändert wurde. So sichern die Wirte die Nahversorgung im Burgenland.“
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